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POSITIONEN: Nicht geklaut, nur illegal kopiert

Warum der Staat die Steuerdateien kaufen dürfen sollte

Darf der Staat illegal beschaffte Bankdaten kaufen, die Steuerhinterziehungen dokumentieren? Das ist eine ebenso schwierige wie heikle Frage. Dagegen wird angeführt, der Staat unterstütze und belohne so Datendiebstahl, der zweifellos eine kriminelle Handlung ist. Er betätige sich als Hehler. Dieses Argument ist nicht ganz korrekt. Der Staat intendiert nicht die Unterstützung von kriminellen Handlungen, sondern nimmt sie in Kauf. Das ist kein großer Unterschied, aber ein bemerkenswerter. Denn er intendiert Steuergerechtigkeit, die die Steuerhinterzieher zu ihrem Vorteil heimlich verweigern.

Aber auch der Vorwurf der Hehlerei ist nicht korrekt. Der Hehler kauft Diebesgut. Dadurch beteiligt er sich daran, dass dem Eigentümer sein Eigentum weiterhin entzogen ist. Die Datendiebe haben dagegen die Daten nicht gelöscht, sondern illegal kopiert. Sie stehen der Bank weiterhin zur Verfügung.

Daran wird deutlich, dass Daten nicht dingliche Gegenstände der Art sind, dass sie jemandem fehlen müssen, wenn ein anderer sie sich (illegal) beschafft. Das unterscheidet den Datendiebstahl vom Autodiebstahl. Das Delikt beim Datendiebstahl ist nicht der Entzug des Gebrauchs, sondern Vertrauensbruch und Geheimnisverrat.

Nun handelt es sich bei diesen Daten um Informationen, die die Kontoinhaber rechtswidrig ihrem Finanzamt vorenthalten haben. Durch den Datenankauf erlangen die Finanzämter Informationen, die ihnen im Interesse der Steuergerechtigkeit zustehen. Die Kontoinhaber haben dem Finanzamt diese Informationen vorenthalten, und zwar zum Zweck persönlicher Bereicherung, was zweifellos kriminell ist. Es ist ein seltsames Verständnis von Steuern, wenn argumentiert wird, der Staat verschaffe sich durch diese Daten mit unlauteren Mitteln einen finanziellen Vorteil. Er tut, was er tun muss: Er bekämpft Steuerhinterziehung. Er tut es in diesem Falle allerdings mit höchst problematischen Mitteln.

Wer den Datenankauf ablehnt, müsste wenigstens sein Bedauern darüber äußern, dass der Staat hier ohnmächtig zusehen muss, wie sich Bürger auf Kosten der Gesamtheit auf kriminelle Weise bereichern, und zwar durch Betrug. Ihre entsprechenden Steuererklärungen waren gelogen. Einen ohnmächtigen Rechtsstaat wünsche ich mir nicht.

Auch das Argument, der Rechtsstaat dürfe nicht rechtswidrig handeln, wird schnell zu platt gebraucht. Grundsätzlich ist ja richtig, dass der Rechtsstaat nach Recht und Gesetz handeln muss. Aber der Staat ist doch nicht ein Bürger neben anderen. Er darf zum Beispiel im Interesse der Gefahrenabwehr für die Allgemeinheit einen Geheimdienst unterhalten. Der darf auch nicht alles.

Aber da gibt es Grauzonen. Die Kronzeugenregelung erlaubt Strafnachlass, wenn der Kronzeuge die Aufklärung eines Verbrechens, an dem er selbst mitgewirkt hat, entscheidend befördert. Mit solchen Hinweisen ist jener Datenankauf nicht über alle Bedenken erhaben. Sie machen aber die strikte Ablehnung sehr schwer. Im Übrigen wird den Datendieben durch den Ankauf ja nicht Straffreiheit zugebilligt. „Die Könige lieben den Verrat, aber nicht den Verräter“, sagte man früher. Diese Datendiebstähle wären gegenstandslos, wenn die betroffenen ausländischen Banken selbst den deutschen Finanzämtern die steuerrelevanten Daten geliefert hätten.

Der Autor ist emeritierter Professor für Evangelische Theologie.

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