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Meinung: Positionen: Stasi-Akten-Schutz: auch für Egon Krenz

Kaum hatte man sich an den Vorwurf gewöhnt, die Akten würden zu freimütig geöffnet und Daten widerrechtlich herausgegeben, die mit rechtsstaatswidrigen Mitteln beschafft worden sind, kommt der Angriff von der anderen Seite, diesmal im Tagesspiegel. Eigentlich könnte sich die Bundesbeauftragte zurücklehnen und in Ruhe die Kontroverse beobachten: Die einen meinen, bei der Aktenherausgabe werde zu großzügig verfahren - die anderen, die Behörde sei zu restriktiv.

Kaum hatte man sich an den Vorwurf gewöhnt, die Akten würden zu freimütig geöffnet und Daten widerrechtlich herausgegeben, die mit rechtsstaatswidrigen Mitteln beschafft worden sind, kommt der Angriff von der anderen Seite, diesmal im Tagesspiegel. Eigentlich könnte sich die Bundesbeauftragte zurücklehnen und in Ruhe die Kontroverse beobachten: Die einen meinen, bei der Aktenherausgabe werde zu großzügig verfahren - die anderen, die Behörde sei zu restriktiv. Na, da muss sie ja auch irgendetwas richtig gemacht haben.

Soll also Robert Leicht mit Hubertus Knabe streiten und Roland Jahn mit dem Leipziger Bürgerkomitee und Ernst Benda mit dem europäischen Datenschutzbeauftragten - für die politische Bildung der Nation ist das allemal hilfreich. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz war schon lange nicht mehr so intensiv im Gespräch. Und die Leidenschaft, mit der über die Aufarbeitung einer Diktatur gestritten wird, wird in unseren östlichen Nachbarländern nicht ohne Neid beobachtet: Streit ist allemal besser als Grabesstille.

Aber warum nicht mitstreiten - die Verlockung wird um so größer, je absurder die Argumente - in diesem Fall von Hubertus Knabe - sind: Die Quellen der Wahrheitsfindung sollten verstopft werden; die Bundesbehörde maße sich an, zu entscheiden welche Akten zugänglich gemacht werden, obwohl "deren Offenlegung gesetzlich beschlossen wurde". Herr Knabe ignoriert, dass es 1991, als das Gesetz beschlossen wurde, um eine Balance ging, und zwar zwischen Persönlichkeitsrecht und Datenschutz einerseits und dem Aufklärungsinteresse der Öffentlichkeit an der Aufarbeitung der zweiten deutschen Diktatur andererseits.

Der Gesetzgeber hat mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz einfache Lösungen verworfen. Er wollte die Akten weder wegsperren noch vorbehaltlos öffnen. Nicht die Bundesbeauftragte hat den breiten Konsens von damals verlassen, sondern die, die quasi fundamentalistisch die alten Extrempositionen wieder blank putzen und der Öffentlichkeit präsentieren wollen.

Dass es jetzt - als Ergebnis der Debatte - ein weiterentwickeltes Verfahren gibt, mögen manche als "faulen Kompromiss" ansehen. Vielleicht können sie sich nicht vorstellen, dass Streit auch klüger machen kann. Die bisherige Praxis der Aktenherausgabe wird beibehalten, ergänzt dadurch, dass diejenigen, um deren Akten es geht, von der Nutzung sie betreffender Informationen unterrichtet werden. Damit wird nicht zuletzt ihre Rechtssicherheit erhöht.

Es geht um elementare Persönlichkeitsrechte und nicht darum, "Quellen der Wahrheitsfindung zu verstopfen". Wenn jemand eine Verwaltungsrichtlinie derart missinterpretiert - was macht er dann mit Stasi-Akten? Ja, auch Egon Krenz hätte Anspruch auf den Schutz seiner Rechte, falls es Akten gäbe, in denen er selber bespitzelt worden ist. Es gehört zur Würde des Rechtsstaats, dass er selbst seinen Kritikern oder gar Gegnern die gleichen Rechte zubilligt wie jedem anderen auch. Der kommunistische Herrschaftsapparat hat in seinem neurotischen Misstrauen eben auch "Täter" zu "Opfern" seines Systems gemacht. Wo dagegen ehemalige Funktionäre als "Auftraggeber" der Staatssicherheit wirkten, gilt die Informationspflicht nicht. Das Gesetz sieht für "Mitarbeiter" der Stasi andere Regelungen vor.

Die Abwägung zwischen den Interessen der Öffentlichkeit bei der Aufarbeitung der zweiten deutschen Diktatur und den Rechten der Einzelnen ist ein mühevoller, schwieriger Weg, den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit über zehn Jahren erfolgreich beschreiten. Die Bilanz kann sich sehen lassen: In hunderten Fällen wurden Stasi-Akten für wichtige Publikationen genutzt. Andererseits gab es so gut wie keine rechtlichen Beanstandungen. Ob der Konsens von 1991 hält, ob der Gesetzgeber auch in Zukunft zu diesem wertvollen Gesetz steht - darum wird es womöglich immer wieder Diskussionen geben. Wenig hilfreich dafür ist es allerdings, wenn dabei die erfolgreiche Bilanz der Aufarbeitungsgeschichte grob verzerrt wird.

Die Vergangenheit des Stasi-Gefängnisses von Bautzen ist eben nicht für die Forschung tabu, die Akten der Täter von damals sind zugänglich. Persönliche Daten von ehemaligen Inhaftierten werden in der Regel jedoch nur mit deren Einverständnis herausgegeben, es sei denn sie waren prozessbekannt. Wo da die Aufarbeitung behindert sein soll, verstehe, wer will.

Das Netz der inoffiziellen Mitarbeiter liegt keineswegs im Dunkeln, wie Herr Knabe behauptet. Das Beispiel MDR zeigt, dass Wissenschaftler und Publizisten einen weitgehend ungehinderten Zugang zu den Unterlagen von Stasi-Mitarbeitern haben. Und dass die Kartei der Westagenten in den USA lagert, hat nicht verhindert, dass hunderte Spionageprozesse eingeleitet wurden.

Inzwischen gibt es die Zusage amerikanischer Stellen, diese Unterlagen bis Ende 2002 an die Behörde der Bundesbeauftragten zu übergeben. Diese Zusage ist das Resultat konsequenter Bemühungen von ehemaligen Bürgerrechtlern, Mitarbeitern unserer Behörde und des Kanzleramtes. Sie ist Ausdruck des Vertrauens der amerikanischen Administration in die demokratischen Institutionen der Berliner Republik und sicher kein Symptom für ein Rollback bei der Aufarbeitung

Ebenso absurd ist es, zu behaupten, die Stasi-Akten sollten heute stärker versiegelt werden als die Akten der Nazi-Zeit 1955. Die Tür zu den SED- und Stasi-Akten ist zehn Jahre nach Ende der zweiten deutschen Diktatur weit offen - viel weiter jedenfalls als die Akten der NS-Zeit es Mitte der 50er Jahre waren. Es waren genau die Lehren aus der Aufarbeitung des Nationalsozialismus, die den Bundestag veranlasst hatten, es diesmal besser zu machen. Wie die Debatte der letzten Monate gezeigt hat, steht der Bundestag nach wie vor zu dieser Absicht. Die Aufgabe der Bundesbeauftragten ist es, diesen Willen konsequent umzusetzen.

Marianne Birthler

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