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Positionen: Terror von innen

Die Sicherheitspläne von Innenminister Schäuble sind purer Aktionismus - und fußen auf der falschen Annahme, Deutschland hätte ohne Sicherheitsverschärfungen keinen Schutz gegen terroristische Herausforderungen.

In den letzten Wochen haben die Vorschläge – oder besser Andeutungen – von Bundesinnenminister Schäuble für viel Aufregung gesorgt. Bisweilen entstand dabei der Eindruck, Deutschland stünde terroristischen Herausforderungen schutzlos gegenüber, wenn die Sicherheitsbehörden keine neuen Befugnisse bekämen. Dieser Eindruck ist falsch.

Seit den Anschlägen des 11. September 2001 wurde bei der inneren Sicherheit massiv aufgerüstet. In verschiedenen Wellen wurden die Gesetze verschärft und den Sicherheitsbehörden neue Befugnisse eingeräumt. In jedem neu ausgestellten Reisepass werden biometrische Angaben auf einem Funkchip gespeichert. Flugpassagierdaten werden in die USA und in andere Staaten übermittelt. Der automatisierte Kontodatenabruf wurde eingeführt und die Videoüberwachung ausgebaut. Verfassungsschutz, BND und Polizeibehörden führen seit diesem Frühjahr eine gemeinsame Antiterrordatenbank. Die datenmäßige Erfassung von bei uns lebenden Ausländern und von Visa-Antragstellern wurde ausgeweitet und den Nachrichtendiensten wurde der Online- Zugriff auf das Ausländerzentralregister eingeräumt. Demnächst sollen Internet- und Telefonanbieter ihre Verkehrsdaten für ein halbes Jahr auf Vorrat speichern und die Mautdaten sollen auch zur Verbrechensbekämpfung verwendet werden dürfen. Diese Aufzählung ließe sich mühelos verlängern.

Warum werden gleichwohl permanent neue Forderungen nach weiteren Befugnissen erhoben? Die innere Logik ist dabei fast immer dieselbe: Solange es Räume gibt, in denen ohne staatliche Beobachtung kommuniziert wird, könnten diese von Kriminellen und Terroristen genutzt werden, um Attentate und andere schwere Straftaten zu planen. Daher erscheint es konsequent, diese Bereiche weiter einzuschränken und zu überwachen. Solange es noch Bereiche gibt, die der Einsichtnahme von Behörden verschlossen sind, ergeben sich Ansatzpunkte für weitere Forderungen. Folgt man dieser Linie weiter, ist jede neue Befugnis nur die Vorstufe für weitere Einschränkungen, eine Entwicklung ohne Maß und Grenzen.

Ein derzeit besonders gerne angeführtes Beispiel ist das Internet. Stimmt es etwa nicht, dass Terroristen ihren Nachwuchs über Internetpropaganda gewinnen? Trifft es etwa nicht zu, dass sich Kriminelle per E-Mail verabreden? Wer angesichts dessen folgert, Behörden bräuchten unbedingt die Befugnis zu Online-Durchsuchungen, greift allerdings zu kurz. Bereits heute gibt es nämlich weitgehende Überwachungsbefugnisse für das Internet, von der „Online-Streife“ (mit der sich etwa Bombenbauanleitungen oder terroristische Propaganda aufspüren lassen) bis zur E-Mail-Überwachung und zum Abhören der Internet-Telefonie. Polizeibehörden und Nachrichtendienste können zudem bereits seit langem die Herausgabe von Verkehrsdaten des Internets verlangen und virtuelle Server und PC- Festplatten sind für Durchsuchungen und Beschlagnahmen nicht tabu.

Die Gefahren des Internets und seine Nutzung auch durch Terroristen sind seit langem bekannt. Bedenkt man, dass die Polizeibehörden in den letzten Jahren keine Online-Durchsuchungen durchgeführt haben, obwohl sie von deren Rechtmäßigkeit ausgingen, fragt man sich, warum eine entsprechende Befugnis unbedingt in den kommenden Wochen in das BKA- Gesetz kommen muss, damit dem Terrorismus wirksam begegnet werden kann. Bedenkt man ferner, dass das Bundesverfassungsgericht derzeit über die Erlaubnis zur Online-Durchsuchung nach dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz verhandelt, verstärkt sich das Missbehagen.

Wer den Terrorismus wirksam bekämpfen will, muss jeden Aktionismus vermeiden. Nicht durchdachte Gesetze und zweifelhafte Befugniserweiterungen unterminieren nicht nur das Vertrauen in unsere Rechtsordnung, sondern sie spielen gerade denjenigen in die Hände, die Überreaktionen provozieren wollen. Wir sollten uns dieser Gefahren bewusst sein.

Der Autor ist Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Peter Schaar

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