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Präimplantationsdiagnostik: Was Leben schützt

Vor drei Monaten erlaubte ein Urteil des Bundesgerichtshofs die umstrittene Präimplantationsdiagnostik. Statt dies zu begrüßen, streitet sich die Union mit der FDP. Den Begriff Lebensschutz definiert sie dabei völlig falsch.

Wer in Deutschland Kinder haben will, hat es nicht leicht. Ein Grund dafür ist die Union mit ihrer dogmatischen Einstellung zur Reproduktionsmedizin. Vor drei Monaten erlaubte ein Urteil des Bundesgerichtshofs Gentests an künstlich befruchteten Embryonen und damit die umstrittene Präimplantationsdiagnostik PID. Die Technik verhilft Paaren, deren Familien durch schwere genetische Krankheiten belastet sind, zu einem gesunden Kind. Kein Wunder, dass die PID in vielen europäischen Ländern erlaubt ist. Auch die Union müsste die PID eigentlich begrüßen.

Stattdessen streitet sie sich mit der FDP, die die Technik in gut begründeten Fällen zulassen will. Dabei argumentieren CDU-Politiker mit dem abgedroschenen Dammbruch-Argument. Wer die PID in Einzelfällen einsetzt, der öffnet automatisch die Schleusen für Designerbabys, Geschlechtswahl etc., kurz: für „Selektion“. Nein, liebe Union, aus A folgt nicht automatisch B. Die Tatsache, dass Autofahren erlaubt ist, bedeutet nicht, dass man nach Belieben Fußgänger umnieten darf. Schon erstaunlich, wenn Junge-Union-Chef Philipp Mißfelder sagt, das PID-Verbot sei „maßgeblich für den Schutz des Lebens“. Vielleicht sollte Herr Mißfelder sich bei Familien informieren, die von schweren Erbkrankheiten betroffen sind. Lebensschutz wäre es, diesen Familien zu helfen.

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