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Pressefreiheit: Weg mit dem Unrecht

Der Verstoß gegen die Pressefreiheit in Sachen BND-Untersuchungsausschuss zeigt: Es muss endlich ein Gesetzentwurf her, der Klarheit schafft.

In diesem Fall: Guido Westerwelle sei Dank. Wie gut, dass der FDP-Chef den plumpen Verstoß gegen die Pressefreiheit in Sachen BND-Untersuchungsausschuss – ausgerechnet von Abgeordneten, und dann noch unterstützt vom Bundestagspräsidenten – zum Anlass nimmt, für Klarheit zu plädieren. Das entspricht bester (rechtsstaats-)liberaler Gesinnung. Ein Gesetzentwurf liegt vor, er kann diskutiert werden. Es wird Zeit, dass nicht nur Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Redaktionen, sondern auch in privaten Arbeitsräumen von Journalisten, fest angestellten und freien, von der Genehmigung durch einen Richter abhängig gemacht werden. Außerdem müssen Telefonverbindungen von Journalisten für Strafverfolger tabu sein, so wie bei Abgeordneten, Geistlichen und Verteidigern. Recht hat Westerwelle auch, dass er den Parlamentspräsidenten auffordert, seine Ermächtigung zu Ermittlungen gegen 17 Journalisten zurückzuziehen; dann könnten diese Ermittlungen sofort eingestellt werden. Das wiederum wird hohe Zeit, soll das Ansehen des Bundestags nicht dauerhaft Schaden nehmen. Ein Letztes: Der Paragraf 353 b im Strafgesetzbuch, nach dem Journalisten wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen belangt werden können – der kann so nicht bleiben. Er ist ein Relikt des Nazi-Unrechtsregimes. Damit ist in keinem Fall Staat zu machen. cas

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