zum Hauptinhalt

Meinung: Prinzip Verantwortung

Mit dem Bewährungsurteil gegen die ehemaligen SEDPolitbüromitglieder Böhme und Lorenz wurde ein Schlussstrich unter die juristische Aufarbeitung eines der bittersten Kapitel der DDR-Geschichte gezogen: die Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze. Das Fazit fällt gemischt aus.

Mit dem Bewährungsurteil gegen die ehemaligen SEDPolitbüromitglieder Böhme und Lorenz wurde ein Schlussstrich unter die juristische Aufarbeitung eines der bittersten Kapitel der DDR-Geschichte gezogen: die Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze. Das Fazit fällt gemischt aus. Es war notwendig und richtig, die für ein menschenverachtendes Grenzregime Verantwortlichen haftbar zu machen. Dass dabei die Maßstäbe des DDR-Rechts angelegt wurden, ließ die gelegentlichen Anwürfe der Betroffenen, sie unterlägen einer Siegerjustiz, ins Leere laufen. Positiv zu werten ist auch die Tatsache, dass nicht nur die Schützen selbst belangt wurden, sondern auch jene, die das politische Klima schufen, in dem der Tod an der Grenze quasi als „Betriebsunfall“ im ideologischen Klassenkampf galt. Die härteste Strafe wurde mit siebeneinhalb Jahren gegen den Chef des Nationalen Verteidigungsrates Heinz Keßler verhängt. Der letzte SED-Chef Egon Krenz war zu sechseinhalb Jahren verurteilt worden, Günter Schabowski und Günther Kleiber zu drei. Alle kamen sie wesentlich früher aus der Haft. Die meisten Todesschützen kamen mit Bewährungsstrafen davon. Vielen erschien eine solche Milde unverständlich, weil sie Sühne für die vielfältigen Missbildungen eines politischen Systems erwarteten. Doch darüber war nicht zu richten.sc

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false