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Meinung: Probleme mit dem Hörensagen Eine Panne in Berlin und ein Urteil aus Karlsruhe

Von Gerhard Mauz RECHTSWEGE Eine „zweistellige“ Zahl sei betroffen. Das „nur“ sollen wir uns dazudenken.

Von Gerhard Mauz

RECHTSWEGE

Eine „zweistellige“ Zahl sei betroffen. Das „nur“ sollen wir uns dazudenken. Doch schon eine einstellige Zahl wäre zu viel.

Der Telefonfirma O2 unterlief es, einer Berlinerin die Kosten für das Abhören ihres Telefons in Rechnung zu stellen. Das sei ein vorübergehender Fehler beim Einspielen einer neuen Software, entschuldigt man sich. Die Betroffenen könnten über eine Hotline die Korrektur der Rechnung in Auftrag geben.

Der vorübergehende Fehler hat aufgedeckt, in welchem Ausmaß in der Bundesrepublik abgehört wird. Von knapp 3 700 gemeldeten Überwachungen im Jahr 1995 schnellte die Zahl bis zum Jahr 2001 auf 20 000 hoch. Da alle anderen in Betracht kommenden Auftraggeber bestritten haben, für dieses üppige Abhören verantwortlich zu sein, bleibt nur die Berliner Außenstelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Wer auf sich hält, muss nachgerade darauf bestehen, abgehört zu werden.

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, heimliches Mithören verletze die Persönlichkeitsrechte des anderen Gesprächsteilnehmers. Und Ausnahmen wird das höchste Gericht von nun an nur noch zulassen, wenn es um die Aufklärung „besonders schwerer Straftaten“ und nicht um Mängel beim Kauf eines Gebrauchtwagens geht – doch mühelos lässt sich vorbringen, eben der Verdacht auf eine besonders schwere Straftat haben einen veranlasst, Mithören zuzulassen und zu organisieren.

Mich fasziniert, mich irritiert die Zahl der Fälle, in denen abgehört wird. Nun hat man dadurch, dass eine Überwachung versehentlich dem Überwachten in Rechnung gestellt wurde, Zugang zu Zahlen bekommen. Wirklich – Sie werden nicht abgehört: Was ist los mit Ihnen?

Um Himmels willen: Selbstverständlich ist Deutschland kein Überwachungsstaat. Anfang kommenden Jahres will man sich mit dem Thema eingehender nach Vorliegen eines Gutachtens des MaxPlanck–Instituts befassen. Sind wir tatsächlich die Weltmeister im Abhören?

Die Humanistische Union hat vor einer ausufernden Überwachung gewarnt. Die Einschränkung der Lauschangriffe funktioniere in der Praxis nicht. Die Richter, die solche Eingriffe genehmigen müssen, seien oft überlastet. Es sei deshalb „normal in Deutschland, dass der Richter so eine Maßnahme abnickt“.

Gerhard Mauz ist Autor des „Spiegel". Foto: Dirk Reinartz

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