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Meinung: Profilierungs- Pauschale

Die Entlastung für Pendler gehört nicht ins Steuerrecht

Von Antje Sirleschtov

Edmund Stoiber hat ausgerechnet, für wen sich das Vorziehen der Steuerreform rentieren wird, wenn sich die rot-grüne Bundesregierung ihre Idee von dem Milliardengeschenk nächstes Jahr zu einem guten Teil von den Berufspendlern bezahlen lässt: Nämlich nur die Großstädter. Wer durchschnittlich verdiene und zum Arbeitsplatz ins nächste Ballungszentrum fahren müsse, und das betrifft die Mehrzahl der Deutschen, der werde durch die Kürzung der Pendlerpauschale am Ende mehr draufzahlen als er durch die Tarifsenkung gewinnt.

Politisch gesehen überrascht die Erkenntnis des bayerischen CSU-Chefs wohl kaum. Schließlich will Stoiber in gut vier Wochen in seiner Heimat Landtagswahlen mit Rekordergebnissen gewinnen. Und bekanntlich leben dort die Wähler zum geringsten Teil in fußläufiger Nähe zu ihren Arbeitgebern. Nur allzu logisch ist es deshalb, dass Stoiber jetzt die Berliner Regierungspläne spitz nachrechnet. Und genauso logisch, dass er die Pendel-Pauschale für Arbeitnehmer – in welcher Form auch immer – erhalten will.

Dabei könnte es sich durchaus lohnen, über eine komplette Abschaffung nachzudenken. Und zwar nicht aus fiskalischen Gründen, sondern vor allem wegen der Hygiene im deutschen Steuersystem. Wollte man Arbeitnehmern und Selbstständigen in gleichem Maße Gelegenheit geben, Aufwendungen zum Erhalt ihrer Leistungsfähigkeit steuerlich geltend zu machen, genügte eine grundlegende Entscheidung über die Höhe der Werbungskostenpauschale und die Abschaffung aller darüber hinaus gehender Abrechnungsmöglichkeiten. Dann wären vor dem Finanzbeamten alle Bürger gleich – egal, ob sie im Stadtzentrum oder auf dem flachen Land wohnen, ob sie sich einen teuren Computer oder einen Schemel in ihr häusliches Arbeitszimmer stellen. Drei entscheidende Vorteile hätte eine solche Reform: Zum einen würde das Steuersystem für alle klarer und übersichtlicher. Außerdem würden Gerichte von einem Klageberg entlastet, der sich seit Jahrzehnten aus Detailfragen in diesem Bereich auftürmt. Und am wichtigsten: Politikern wäre die Chance genommen, sich immer wieder auf dem Rücken der Steuerzahler zu profilieren, in dem sie das Steuerrecht für andere Politikfelder missbrauchen. Für Umweltpolitik etwa, für Familien- oder Konjunkturpolitik.

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