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Mehr gibt's dazu nicht zu sagen.

© dpa

Rassismus als Verbrechen: Strafverschärfendes Motiv

Hassverbrechen sollen künftig nun auch in Deutschland härter bestraft werden. Gut so. Das Konzept könnte langfristig sogar präventiv wirken.

Wer aus „rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründen Straftaten verübt, muss auch in Deutschland künftig mit höheren Strafen rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der vor einigen Tagen vom Justizministerium vorgelegt wurde. Was in vielen Ländern (beispielsweise USA, Großbritannien) seit langem Standard ist, wurde bei uns jahrelang nur kontrovers diskutiert. Ein Ergebnis war, dass die NSU-Morde zu keinem Zeitpunkt durch Polizei und Justiz als Hassverbrechen erkannt wurden. Mit solcher Blindheit soll nun Schluss sein. Wenn die genannten Tatmotive das Strafmaß steigern können, müssen sie aber vorher ermittelt werden von sachkundigen und sensiblen Ermittlern und Anklägern. Feindbilder ignorieren statt diagnostizieren, das wird mit der geplanten Änderung im Strafgesetzbuch schwerer. Doch wie können Hassverbrechen erkannt werden?

„Bist du Jude?“, wurde vor anderthalb Jahren in Berlin-Friedenau ein Mann gefragt, der mit seiner kleinen Tochter vor seinem Wohnhaus stand. Als er ja sagte, schlugen ihn die jugendlichen Täter so heftig, dass sein Jochbein brach. Gegen das Mädchen wurden Todesdrohungen ausgestoßen. Der Mann, es war der Rabbiner Daniel Alter, trug eine Kippa. Das war offenbar der Anlass für die Schläger, nach der Religionszugehörigkeit zu fragen, um sicherzugehen dass sie das Opfer gefunden hatten, das sie suchten (die Polizei ging von arabischen Jugendlichen aus).

Ein klassisches Hassverbrechen, denn das Opfer wurde ausgesucht allein aufgrund seiner zugeschriebenen oder tatsächlichen Zugehörigkeit zu einer „verhassten“ Gruppe. Den NSU-Morden an acht türkischen und einem griechischen Einwanderer lag dasselbe Muster zugrunde. Opfer sind oft auch Homosexuelle, Obdachlose, Behinderte.

Das neue Hassverbrechen-Konzept könnte aufgrund der höheren Strafen sogar langfristig präventiv wirken. Doch dazu muss es von der Polizei mit innerer Überzeugung angewandt werden, indem sie die Opfer ernst nimmt und nicht als Wichtigtuer abbügelt, wie es oft noch geschieht.

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