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Razzien im Handel: Strafe muss sein

Es darf nicht sein, dass Unternehmen auf dem Rücken der Verbraucher ihre Preise absprechen. Deshalb muss es leichter werden, bei Kartellrechtsverstößen eine Entschädigung zu verlangen.

Sollte sich der Verdacht des Kartellamts bewahrheiten, müssten die größten deutschen Handelsketten Millionenbußgelder zahlen – und es geschähe ihnen Recht. Es darf nicht sein, dass Unternehmen auf dem Rücken der Verbraucher ihre Preise absprechen. Zwar werden sie dafür bestraft, wie jüngst der Skandal um die Preisabsprachen der Kaffeeröster Melitta, Dallmayr und Tchibo zeigte. Doch die Bußgelder sind meist kleiner als der angefallene Gewinn, und den Verbrauchern nützen sie nichts. Denn die haben im Supermarkt jahrelang zu viel bezahlt. Deshalb muss es auch in Deutschland leichter werden, bei Kartellrechtsverstößen eine Entschädigung zu verlangen. Ein Instrument – bereits im vergangenen Jahr durch EU-Kommissarin Neelie Kroes angestoßen – könnten kollektive Schadenersatzklagen sein, in den USA verbreitet und auch berüchtigt. Tausende geschädigte Verbraucher könnten damit in einem einzigen Verfahren ihre Ansprüche geltend machen. Solche Instrumente gewinnen auch in Europa an Bedeutung, wie das Beispiel Italien zeigt. Dort sind Verbrauchersammelklagen seit Neujahr möglich, und zwei Banken sowie Microsoft sind bereits betroffen. In Deutschland stemmt sich die Wirtschaft dagegen, die Politik wiederum zögert. Dabei könnte man so die Unternehmen am besten von lukrativen Absprachen abhalten und obendrein Verbrauchern ein Stück des seit der Finanzkrise angeschlagenen Vertrauens in die Wirtschaft zurückgeben.jmi

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