zum Hauptinhalt

Meinung: Rechtswege: Der Täter, der ein Opfer war

Am Dienstag vergangener Woche gab es in Hamburg Großalarm. Hans-Joachim B.

Am Dienstag vergangener Woche gab es in Hamburg Großalarm. Hans-Joachim B., 63, war von einem unbegleiteten Ausgang nicht in das gesicherte Haus 18 des Krankenhauses Ochsenzoll zurückgekehrt. Bundesweit werden die Museen in Alarmbereitschaft versetzt. Denn von 1977, bis man ihn 1979 fasste, hatte Hans-Joachim B. Gemälde und andere Kunstwerke schwer beschädigt oder gar zerstört. Und auch nach Strafverbüßung war er rückfällig geworden. Er attackierte unter anderem drei Dürergemälde in München. Zuletzt verurteilte ihn 1990 ein Münchener Gericht zu zwei Jahren Freiheitsstrafe und wies ihn in eine psychiatrische Anstalt ein. Er sei schwer gestört und ihn trieben "Hass und Rachegefühle gegenüber der Gesellschaft".

So kam Hans-Joachim B. nach Hamburg-Ochsenzoll. Und dass er nun von seinem Ausgang nicht zurückkehrte traf das Krankenhaus besonders schwer, nachdem in diesem Jahr ein eingewiesener Sexualtäter auf dem Gelände der Klinik zwei Frauen vergewaltigt hatte. Die materiellen Schäden, die Hans-Joachim B. angerichtet hatte, beliefen sich immerhin auf 270 Millionen Mark.

Die Erleichterung war groß, als sich der Flüchtige am Mittwoch vergangener Woche selbst stellte. "Hallo, da bin ich wieder", soll er gesagt haben. Er habe sich "etwas gönnen wollen", erklärte er. Und er habe "etwas für die Seele tun wollen". Die Nähe von Museen hatte er gemieden. Er hatte in Hamburg-Harburg, dort war er aufgewachsen, Plätze aufgesucht, die er einmal wieder sehen wolte. Seinen Ausflug hatte nicht geplant. Der war einfach so über ihn gekommen.

In Berichten über sein Verschwinden ist Hans-Joachim B. der "Kunstschänder" und auch der "Bilderschänder" genannt worden. Man stellte ihn damit den "Kinderschändern" gleich, die für die Medien das ergiebigste Thema im Bereich der Justiz sind. Hier schien sich ein neuer Sündenfall der übermäßigen Teilnahme am Täter und an Missachtung der Opfer aufzutun. Hatten doch Hamburger Gerichte in zwei Entscheidungen auf Vollzugslockerungen für Hans-Joachim B. gedrängt. Und war nicht von einem Berliner Psychiater behauptet worden, mehr Freiheit für diesen Mann sei "nicht nur vertretbar, sondern unverzichtbar"? Und hatte man nicht in Ochsenzoll erhebliche Bedenken gehabt, doch dem Druck nachgegeben?

In dem Buch "Kunstzerstörer" von Peter Moritz Pickhaus, 1983 erschienen in "rowohlts enzyklopädie", findet sich der Fall des Hans-Joachim B. unter der Überschrift "Der Serientäter" auf 100 Seiten. Dort wird sichtbar, warum Justiz und gerichtliche Psychiatrie diesem Menschen so ratlos gegenüberstehen, und warum das Bedürfnis ihm einen Rückweg ins Leben zu öffnen mit der Notwendigkeit, sich vor ihm zu schützen, kollidiert. Hans-Joachim B. hatte sich, bevor er zum Straftäter wurde, auf Anraten seines Arztes einer sterotaktischen Hirnoperation unterzogen. Der Eingriff war eine Katastrophe angesichts des Befundes "Zwangsneurose", wegen dem sich Hans-Joachim B. in Behandlung befand. Und es ist eine Schande, was damals mit derartigen Operationen geschah, die vorgaben, psychische Störungen aus dem Hirn herausschneiden zu können. Gröbste ärztliche Kunstfehler haben damals auf diese Weise stattgefunden - und im ersten Strafprozess gegen Hans-Joachim B. ließ sich das Hamburger Gericht von einem Sachverständigen dazu verführen, den verantwortungslosen ärztlichen Eingriff für bedeutungslos zu halten für den Absturz des Angeklagten in die Kriminalität.

Wollen Politiker etwas tun, damit es zu einem Umgang mit kranken oder seelisch gestörten Menschen kommt, der die Gefahr von Wiederholungstaten mindert? Es liegt der Bericht der Kommission über den Fall Schmökel vor, eine lückenlose Darstellung all dessen, was Therapieversuche erschwert, wenn nicht gar zum Scheitern verurteilt. Und es liegt im Nomos Verlag die Schrift "Verminderte Schuldfähigkeit und psychiatrische Maßregel" vor, herausgegeben von dem Berliner forensischen Psychiater Hans-Ludwig Kröber und Hans-Jörg Albrecht, dem Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. In dieser 169 Seiten starken Schrift stellt Kröber auf Seite 148 fünf Thesen auf, die diskutiert werden müssen. Die gesamte Schrift wird an anderer Stelle zu besprechen sein. Hier nur: "Wenn forensische Psychiatrie im Maßregelvollzug therapiezentrierten Klinikcharakter gewinnen soll, müssen die rechtlichen Vorgaben geändert werden, dergestalt dass psychiatrische Maßregel und Sicherungsverwahrung entflochten werden." Derzeit fühlen sich die einweisenden Juristen durch die Einweisung in den Maßregelvollzug in "ihrer Entscheidung weniger beschwert". Das führt zu einem Anstieg der Belegung, die den Maßregelvollzug endgültig ruiniert.

Die Politik mag Kröber und seinen Kollegen Norbert Leygraf, beide sind seit Jahren in dieser Richtung tätig, beiseite schieben. Das fortdauernde Elend der Wiederholungstäter lässt wirksame, platte Sprüche zu. Und billiger ist es auch. Schließlich kostet das Buch - so teuer ist Fachliteratur heute - 58 Mark.

Gerhard Mauz

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false