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Meinung: Rechtswege: Die Lehren aus dem Fall Schmökel

Die Kommission, die nach der Flucht Frank Schmökels eingesetzt wurde, um den Maßregelvollzug im Land Brandenburg zu überprüfen, wird nun ihren Bericht vorlegen. Frank Schmökel war als kranker Triebtäter in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen worden.

Die Kommission, die nach der Flucht Frank Schmökels eingesetzt wurde, um den Maßregelvollzug im Land Brandenburg zu überprüfen, wird nun ihren Bericht vorlegen. Frank Schmökel war als kranker Triebtäter in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen worden. Auf seiner Flucht tötete er einen Menschen. Der Kommissionsbericht wird mit besonderer, zusätzlicher Intensität diskutiert werden, nachdem in Brandenburg zu dem Fall Schmökel der Mord an Ulrike gekommen ist.

Für die Öffentlichkeit steht derzeit der Speicheltest für alle Männer der Bundesrepublik im Mittelpunkt. Schon bevor der Massen-Gentest ein Thema wurde, ist vor Jahrzehnten auf einer Tagung, der es um die Gewalt gegen Frauen ging, vorgeschlagen worden, jeder Mann solle ein Button mit der Aufschrift "Ich bin ein Vergewaltiger" tragen. Den Vorschlag machte ein Mann, der dafür umjubelt wurde.

Nun scheint es der wissenschaftliche Fortschritt zu ermöglichen, potenzielle Täter zum Nachweis ihrer Unschuld zu zwingen, wobei eben jeder Mann als ein potenzieller Täter anzusehen ist. Ein Ende der Auseinandersetzung wird es nicht bald geben. Doch hier muss als Hintergrund, auch für den Bericht der Kommission anlässlich des Falls Schmökel, an das erinnert werden - was längst hätte für die Sicherheit hätte geschehen können und nicht geschehen ist. Das ist einiges. Allerdings ist es eben nichts Spektakuläres, und nichts was auf die Titelblätter passt.

Die fünfjährige Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie enthält bis heute keine ausreichende Unterrichtung über die forensische, über die gerichtliche Psychiatrie. Wer Psychiater ist, kann als Sachverständiger vor Gericht auftreten. Er lernt dieses Fach, indem er es ausübt - ausgerechnet in diesem Metier. Beispiele für die Folgen dieses Mangels gibt es ohne Zahl. Ein jugendlicher Sexualtäter erhielt die Aussetzung zur Bewährung unter anderem, weil er so engagiert im Chor der Strafanstalt mitsang. In den Gründen für eine Aussetzung zur Bewährung in einem ähnlichen Fall fand sich der Hinweis, dass sich der junge Mann eindrucksvoll um die Volière, die Vögel der Anstalt kümmere.

Im Schatten öffentlichen Interesses

Ein in die Psychiatrie Eingewiesener kam in Freiheit, weil er sich von seiner Homosexualität gelöst und mit einer Frau verlobt habe. Die Verlobung löste sich auf, sobald der Mann die Freiheit wieder erlangt hatte. Er tötete einen Jungen.

Die Anforderungen, denen ein vor Gericht als Sachverständiger auftretender Psychiater ausgesetzt ist, bedürfen einer besonderen, zusätzlichen Ausbildung, die eine Weiterbildung nicht ersetzen kann. Derzeit ist man - noch immer - bemüht, wenigstens 15 Monate zur Schwerpunktbildung in Sachen Forensik an die fünf Jahre für den Facharzt anzuhängen.

In diesen Monaten wäre und ist auch zu erarbeiten, dass jeder, der in einem psychiatrischen Krankenhaus mit Maßregeln der Besserung befasst ist, begreifen und vor sich selbst anerkennen muss, dass er an Eingewiesene geraten kann, denen er - nach dem Stand der Wissenschaft - nicht nur derzeit, sondern auf weiteste Sicht nicht helfen, auf die er nicht erfolgreich einwirken und denen er also nicht zur Rückkehr in die Freiheit helfen kann. Irrtümer sind unvermeidbar. Doch immer wieder führt das Bedürfnis, ein Helfer zu sein, das Leiden daran, einem anderen eine nicht endende Abschließung von der Welt zuzufügen, zu Fehlern, die schwere Folgen haben - die dazu führen, immer wieder, dass einer, der schon einmal getötet hat, noch einmal töten kann.

Frank Pergande hat in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" den Maßregelvollzug ein "Stiefkind der Gesellschaft" genannt. Das trifft zu und ist noch untertrieben. Dem Versuch, seelisch kranke Täter zu heilen und ihnen zu helfen, gilt der Hass, den die Angst auslöst. Der Maßregelvollzug findet keine Standorte für die zusätzlichen Bauten die er braucht. Die Bevölkerung protestiert gegen alle Pläne.

Und alles, was tatsächlich bessern könnte, steht unter finanziellem Druck. Die Erzieher und Krankenpfleger im Maßregelvollzug bedürfen zusätzlicher Ausbildung. Sie haben mehr mit den Insassen zu tun als die Ärzte. Ihre Einschätzungen sind oft zutreffender als die der Therapeuten. Unter denen gibt es sogar eine Richtung, die dafür eintritt, dass nur Therapeuten, die nicht der Klinik angehören, therapieren sollten - und dass alles, was sie eventuell in den Therapiestunden an Beunruhigendem, Gefährlichem wahrnehmen, unter die Schweigepflicht fällt.

Vor allem sollte endlich aufgearbeitet werden, was seit fünfzig Jahren ansteht.

Gerhard Mauz

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