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Meinung: Rechtswege: Erdrosselte Verantwortung

Dieser Tage ist in Frankfurt an der Oder Ottmar G., 44, zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Dieser Tage ist in Frankfurt an der Oder Ottmar G., 44, zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hat, so das Urteil, seine sechs Jahre alte Tochter Gloria erdrosselt und seine Ehefrau vorher fünf Mal vergewaltigt. Der Tagesspiegel hat darüber am 15. Mai berichtet. Und er hat sich mit der Tat im September vergangenen Jahres ausführlich und eindringlich befasst. Trotzdem muss von dem Mord an dem Kind Gloria noch einmal die Rede sein. Denn er hat ein grelles Licht auf eine Not geworfen, die sonst nur selten erörtert wird.

Recht üben

Wir meinen, die Not der Angehörigen des Opfers einer Gewalttat zu kennen. Doch es gibt auch eine Not der Richterinnen und der Richter. Ihr Beruf - oder als Schöffen ihr Ehrenamt - ist es, im "Namen des Volkes" zu entscheiden. Doch immer wieder wird den Richterinnen und Richtern ihre Ohnmacht, die Tatsache, dass wir "Recht üben" wie wir in unbewusster Ehrlichkeit sagen, vor Augen geführt.

Mitte August vergangenen Jahres verlässt Iris G. nach 17 Jahren Ehe ihren Mann. Sie flieht, seiner Gewalttätigkeit wegen, mit der Tochter Gloria nach Berlin - aus der gemeinsamen Wohnung in Altötting und unter Polizeischutz. Sie lässt beim Einwohnermeldeamt ihre neue Adresse sperren. Doch Ottmar G. kommt trotzdem an diese Anschrift.

Am 20. August erscheint er am Halleschen Ufer in Kreuzberg beim Familiengericht, einer Abteilung des Amtsgerichts, die über Familien- und Kinderschaftssachen zu entscheiden hat. Er beantragt, seinem Kind begegnen zu dürfen. Auf den Einwand, dazu müsse man auch Mutter und Kind hören, nennt er die Telefonnummer seiner Frau. Die wird angerufen und ist schließlich bereit, mit dem Kind am gleichen Tag nach Kreuzberg zu kommen.

"Das Kind hängt an beiden Eltern", notiert die Richterin. Es sei "dringend notwendig, Kontakt zum Vater herzustellen". Es sei dem Vater jubelnd um den Hals gefallen. Die Mutter fleht darum, das Kind bei sich behalten zu dürfen. Sie begründet diesen Wunsch mit der Gewalttätigkeit des Vaters. Der erklärt, sein Verhältnis zu dem Kind sei gut. Eine andere Familienrichterin hat gegenüber dem Tagesspiegel damals gesagt, vor allem die Reaktion des Kindes sei von Bedeutung: "Sagt einer, mein Kind will nicht zu dem anderen hin, aber das Kind klettert dem dann gleich auf den Schoß, dann fällt die Entscheidung leichter" - ein Satz, der einfühlbar wirkt und der dann wohl auch Überlegungen der zuständigen Richterin vom Tagesdienst trifft.

Unsägliche Not

Die wiederum entscheidet, dass die Mutter das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind Gloria hat. Doch sie regelt den Umgang des Vaters mit Gloria einstweilen so, dass er berechtigt ist, das Kind "am Freitag dem 1. September 2000 gegen 16 Uhr in der Wohnung der Mutter" abzuholen, mit ihm zu seiner Schwester zu fahren und es "am Sonntagmittag gegen 12 Uhr an der Wohnungstür zurückzugeben".

Die Richterin überantwortet sich damit einer unsäglichen Not. Glorias Mutter, inzwischen von ihrer Angst überwältigt, alarmiert die Polizei. Die kann Ottmar G. erst an der Autobahnraststätte Buckowsee-Ost stellen. Im Kofferraum seines Wagens liegt das von ihm getötete Kind.

Es ist leicht, hier von Fehlern und Versäumnissen zu sprechen. Hätte die Richterin anders entschieden, wenn sie in Erfahrung gebracht hätte, dass Ottmar G. am 25. August, nach der Flucht seiner Frau, einen Selbstmordversuch unternommen hat? Hätte sie daraus schließen können, dass hier ein Ausbruch von Gewalt und von Hass drohte? Nein, es ist zu einfach, zu billig, an dieser Stelle in Fragen und in Vorwürfe zu flüchten.

Am 22. Februar 1988 kam in München Peter L. auf freien Fuß. Denn am Morgen dieses Tages war er von dem Vorwurf des Raubmordes freigesprochen worden, nach dem Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten.

Am 5. März 1988 töteten Peter L. und ein Komplize zwei Frauen und einen Mann. Und eine der Frauen wurde, bevor sie getötet wurde, von Peter L. noch zum Geschlechtsverkehr mit dem Versprechen genötigt, man würde sie danach am Leben lassen. Was das für die drei Berufsrichter und die beiden Schöffen, die ein rechtlich einwandfreies Urteil gefällt hatten, bedeutete, bedarf wohl keiner Worte.

Wer Kritik an den Gerichten übt, hat zu bedenken, dass wir den Gerichten auferlegten, etwas in unserem Namen zu tun - was wir uns ersparen, womit wir uns nicht beschweren möchten. Das Unbehagen daran, dass Menschen über Menschen urteilen, der Zweifel daran, dass das möglich ist, sitzt tief. Wir wälzen das Unbehagen und die Zweifel auf die Gerichte ab. Daraus entsteht sie dann eben: die oft furchtbare Not der Richterinnen und Richter.

Gerhard Mauz

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