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Meinung: Rechtswege: Lufthoheit über dem Tatort

Am 27. November vergangenen Jahres gab es schon einmal Anlass, bei der Wanderung auf den Rechtswegen den schwerst wiegenden Autounfall in der Geschichte Schleswig-Holsteins anzusprechen.

Am 27. November vergangenen Jahres gab es schon einmal Anlass, bei der Wanderung auf den Rechtswegen den schwerst wiegenden Autounfall in der Geschichte Schleswig-Holsteins anzusprechen. Als Mark W. in Eutin vor Gericht stand, hatte er elf Menschen auf dem Gewissen, wie wir zu sagen pflegen. Am 17. Mai 2000 war der 27 Jahre alte Kraftfahrer gegen 11.25 Uhr statt der erlaubten 60 km/h in seinem Sattelzug 84 km/h gefahren. Er bückte sich nach etwas; wonach, weiß er nicht mehr; mit nur einer Hand am Steuer geriet er leicht nach links und streifte dadurch einen entgegenkommenden Lastzug. Dabei wurde seine Lenkung beschädigt, er konnte nicht mehr nach rechts einschlagen, ein Kleinbus wurde aufgeschlitzt, ein anderer unter seinem Fahrzeug begraben.

Zu schnell, zu tief

22 Monate ohne Bewährung hatte die Anklage beantragt. Mark W. erhielt ein Jahr auf Bewährung. Elf Tote und sechs Schwerverletzte liegen für immer auf seinem Gewissen und er hat das spürbar gemacht. Den Angehörigen der Toten und der Verletzten ist ein Unheil widerfahren - dem gegenüber uns eine Gerechtigkeit, die allen gerecht wird, unmöglich ist. Der Fahrer des entgegenkommenden Lastzugs fuhr übrigens auch zu schnell und er machte als Zeuge eine redliche Aussage. Er meinte, an die Beschränkungen würde sich doch keiner halten: Er sagte die Wahrheit.

Nun stand am vergangenen Montag in Eutin der 44 Jahre alte Hubschrauberpilot Burkhardt Z. vor Gericht. Es ging um den selben Tatort. Er gehörte zu den Piloten, die am Tag der Katastrophe mit Journalisten über die Bundesstraße 76 von Eutin nach Neustadt flogen, um Bilder von dem Unfall zu machen. Vier Piloten waren beteiligt. Gegen einen zweiten ist bereits Anklage erhoben worden. Gegen die beiden anderen wird noch ermittelt.

Statt in der erlaubten Mindesthöhe von 300 Metern ist bis 30 und 50 Meter tief geflogen worden. Dadurch wurden die Helfer an der Unfallstelle gefährdet und die Rettungs- und Bergungsarbeiten beeinträchtigt, so die Anklage. Nach Zeugenaussagen musste die Bergungsarbeit mehrmals unterbrochen werden. Durch den Rotorwind flogen Sand und kleine Steine in die Gesichter. Wegen des Lärms konnte man bei der Bergung der Leichen nur auf Zuruf arbeiten. Und ein Zeuge empfand es als besonders pietätlos, dass durch den Rotorwind die Leichenplanen über den Unfallopfern immer wieder aufgedeckt wurden und von den Helfern festgehalten werden mussten.

Der Amtsrichter Otto Witt stellte das Verfahren wegen Gefährdung des Luftverkehrs ein. Wegen Behinderung und Belästigung verhängt er eine Geldbuße von 10 000 Mark. Der erleichterte Pilot wird seine Lizenz nicht verlieren. Wie hätte er sich den Anweisungen seiner Auftraggeber widersetzen können?

Eingeschränkte Selbstkontrolle

Haben Sie darüber nichts gelesen, gehört oder gesehen? Nur die "Lübecker Nachrichten", aus denen ich hier dankbar zitiere, haben ihre Pflicht getan und die mutmaßliche Behinderung der Rettungsarbeiten durch die Medien-Hubschrauber thematisiert.

Nun ja: Die betroffenen Medien beriefen sich auf die Meinungsfreiheit - ein unstreitig hohes Gut. In einigen Meldungen hieß es seinerzeit jedoch, der Deutsche Presserat habe das Verhalten gerügt. Jetzt aber antwortete er auf eine Anfrage, "die Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich gegen verschiedene Presseorgane ... beschwert. Sie wurden alle als unbegründet beschieden". So also funktioniert die Selbstkontrolle der Medien.

Allein der Journalistenverband von Schleswig-Holstein hat am 27. Mai 2000 an den Pressekodex erinnert, nach dem in solchen Fällen die Rettungsmaßnahmen vor Ort den Vorrang vor dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit haben. So kann ich immerhin sagen, dass ich für diese Erinnerung der Kollegen großen Respekt empfinde.

Gerhard Mauz ist Autor des "Spiegel".

Gerhard Mauz

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