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Meinung: Rechtswege: Schutzlos oder ratlos

Am Freitag vergangener Woche begann in München der letzte Prozess gegen Angeklagte, die am 13. Januar an der Misshandlung eines Griechen beteiligt gewesen sein sollen.

Am Freitag vergangener Woche begann in München der letzte Prozess gegen Angeklagte, die am 13. Januar an der Misshandlung eines Griechen beteiligt gewesen sein sollen. Das Jugendgericht schloss die Öffentlichkeit aus. Eine Stigmatisierung und Bloßstellung der Angeklagten soll vermieden werden.

Alexander Krug, dessen Gerichtsberichte in der "Süddeutschen Zeitung" ich aufmerksam lese, hat über diesen Ausschluss der Öffentlichkeit berichtet und ihn kommentiert (Vom Recht auf offene Türen - Es geht nicht um Pranger, sondern um Information: Warum es sich das Jugendgericht zu leicht macht). Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) hänge die Messlatte besonders hoch, was den Ausschluß der Öffentlichkeit angehe, indem es bestimme, dass bei Jugendlichen, also bis zu 18 Jahren, grundsätzlich nicht öffentlich verhandelt wird: "Doch was bleibt der Öffentlichkeit am Ende als Erklärung für eine Straftat, die in München ihresgleichen sucht?" Manche Medien könnten der Versuchung nicht widerstehen, an den Pranger zu stellen. Doch: "Es geht um das Recht der Allgemeinheit zu erfahren, was sich in den Köpfen der Täter abspielt."

In einem Beck-Text bei dtv über das "Jugendrecht", herausgegeben von dem verstorbenen Senatspräsidenten August Deisenhofer und seinem Sohn Ulrich, dem Direktor des Amtsgerichts Kaufbeuren, heißt es in der Einführung: "Schier unbegreiflich erscheint es uns heute, dass sich bis 1923 die strafrechtliche Sonderstellung der Jugend in einigen wenigen Paragraphen des Strafgesetzbuchs erschöpfen konnte. Die Erkenntnis, dass der heranreifende Mensch nicht nur ein unvollkommener Erwachsener ist, sondern grundlegend anders denkt, fühlt, handelt, reagiert, ja anders ist als der Erwachsene, ist inzwischen so sehr Gemeingut geworden, dass wir die Eigenständigkeit gerade des für die Jugend geltenden Strafrechts und Strafverfahrens als selbstverständlich hinnehmen."

Im Jahr 2001 ist das 1974 in Kraft getretene, zuletzt 1998 geänderte JGG kein selbstverständliches Gemeingut mehr. Der Richter und Politiker Roland Schill hat die "lasche Justiz" angegriffen, doch vor allem galt seine Kritik dem "Kartell strafunwilliger Jugendrichter". Und nicht nur er, sondern auch Rupert Scholz, der Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses, treten für eine Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre ein. Denn, so Scholz, "heute setzt in Wirklichkeit die Einsichtsfähigkeit der jungen Menschen früher ein". Auch wollen beide abschaffen, dass Jugendliche vom 18. bis 21. Lebensjahr als Heranwachsende nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden können.

Ich kann nur wiederholen: Kinder und Jugendliche sind ein Spiegel der Welt der Eltern und der Älteren. Nicht die Kinder werden schlechter, sondern die Welt wird immer schlechter für Kinder, für ihr Aufwachsen und ihr Hineinwachsen in sie. Kinder und Jugendliche sind Einflüssen wehrlos ausgesetzt, die sie sogar zu Kindersoldaten machen können.

Täglich läuft bei RTL das "Jugendgericht", selbstverständlich vor Publikum, auch wenn als angebliches Tatopfer eine 13-Jährige präsentiert wird. Die Jugendrichterin Dr. Ruth Herz, für zwei Jahre beurlaubt, erzielt hohe Einschaltquoten mit erfundenen Fällen. "Unsere Gesellschaft ist plakativ", sagte sie dem "Spiegel", "deswegen wäre es billig, gerade uns Plakativität vorzuwerfen."

Gerd Appenzeller schrieb im Tagesspiegel: "Journalisten dürfen nie aufhören zu zweifeln. Aber eben nicht nur am Guten, sondern auch am Bösen im Menschen."

Gerhard Mauz

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