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Reisepass mit Fingerabdruck: Taktischer Alarm

Der neue Reisepass, mit dem Fingerabdruck des Inhabers im eingeprägten Chip, dürfe „kein Testlauf für den künftigen Personalausweis“ sein! So klingen sie fast unisono: die Warnschnauber des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar und der allzeit erregten Grünen-Chefin Claudia Roth.

Der neue Reisepass, mit dem Fingerabdruck des Inhabers im eingeprägten Chip, dürfe „kein Testlauf für den künftigen Personalausweis“ sein! So klingen sie fast unisono: die Warnschnauber des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar und der allzeit erregten Grünen-Chefin Claudia Roth. Auf Flughäfen vor allem in Übersee und bei Einreisekontrollen außerhalb der EU kann nun die Identität des Passbesitzers biometrisch überprüft werden. Eine automatische Speicherung aller Fingerabdrücke – also auch von Personen, die nicht im Rahmen von Strafverfahren bereits erfasst wurden – ist in Deutschland nicht vorgesehen. Trotzdem ist schon wieder vom drohenden „Überwachungsstaat“ die Rede. Merkwürdigerweise gilt der Alarm aber gar nicht so sehr dem neuen Reisepass, weil dieser ja für alle EU-Mitglieder von Brüssel verordnet sei. Datenschützer Schaar sagt, einen Pass hätten bloß sieben von 80 Millionen Bundesbürgern, den Personalausweis jedoch „trage ich täglich mit mir herum“. Auf den Pass, einst das begehrteste Dokument internationaler Reisefreiheit, kommt es nicht so sehr an. Nach dieser Logik gäbe es nun bei Ausweisen einen Datenschutz erster und zweiter Klasse. Das allerdings ist absurd, denn Persönlichkeitsrechte sind keine quantitative Frage. So verrät sich der Protest: als nur bedingter Reflex. Als taktischer Alarm. P.v.B.

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