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Rezosialisierung von Kinderschändern: Mehr Schaden als Schutz

Patentrezepte im Umgang mit entlassenen Sexualtätern gibt es nicht. Eines sollte man jedoch auf keinen Fall tun

Hätte, wäre könnte. Jeder Konjunktiv, mit dem über den mutmaßlichen Rückfall des Berliner Sexualtäters Uwe K. berichtet wird, verweist auf ein Versagen, einen Missstand, einen Fehler. Aber wenn alle alles geleistet hätten, Polizei, Jugendamt, Richter, Eltern, Nachbarn – wäre eine solche Tat unterblieben? Man weiß es nicht, schon gar nicht in diesem ungeklärten und rätselhaft erscheinenden Einzelfall. Mit Folgerungen sollte man also vorsichtig sein. Ein kritischer Blick auf die Praxis der Führungsaufsicht kann trotzdem nicht falsch sein, das System zur Kontrolle entlassener Täter wird in den nächsten Jahren wichtiger. Behörden und Informationen zu vernetzen, kann sinnvoll sein. Doch sollte man nicht so tun, als gäbe es Patentrezepte. Das schadet mehr als es schützt. In diese Richtung geht die jetzt erneut aufgekochte Idee, Anschriften oder Wohnbereiche solche Täter ins Netz zu stellen. Schon gar nicht in Berlin, wo die sozialen Brennpunkte der Stadt dann endgültig zu No-go-Areas würden. In Nordrhein-Westfalen klagt ein dergestalt „geouteter“ Ex-Täter gerade gegen die Demonstranten vor seiner Tür. So weit sollte es Berlin nicht kommen lassen. neu

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