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Meinung: Richterliches Unrecht

VERFASSUNGSGERICHT HEBT SORGERECHTSURTEIL AUF

Das Verfassungsgericht hat dann und wann Anlass zu einer gewissen KarlsruheVerdrossenheit gegeben. Jetzt wissen wir: Wir brauchen diese höchstrichterliche Instanz unbedingt. Warum? Weil es in Deutschland unbegreiflich schlechte Urteile gibt. Die Verfassungsrichter haben gestern eine Entscheidung aus Brandenburg aufgehoben und der klagenden Mutter das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zugesprochen. Eine allgemeine Schlussfolgerung auf die Haltung Karlsruhes zum gemeinsamen Sorgerecht geschiedener Eltern darf daraus nicht abgeleitet werden; die Richter haben in einem konkreten Fall so geurteilt, wie es Herz, Verstand und Recht vorschreiben. Unbegreiflich nur, dass die Mutter dafür Karlsruhe anrufen musste: Der Ehemann war wegen versuchter Vergewaltigung und Gewalt gegen seine Ehefrau zu einer 16-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Versteht sich, dass die Mutter nach der Scheidung im Herbst 2002 das alleinige Sorgerecht erhalten hat. Und es verstehe wer will, wie ein Oberlandesgericht diese Entscheidung aufheben und dieser Mutter gegen ihren Willen ein gemeinsames Sorgerecht aufzwingen konnte. Angehört wurde in Brandenburg nur der Vater; dafür wurde die Erziehungsfähigkeit der Mutter in Frage gestellt, weil sie sich zur Kommunikation mit dem geschiedenen Mann nicht in der Lage sieht. Wer schützt vor solchen Richtern, wer entschädigt für die Folgen? Unabhängige Richter sind nötig, unverantwortliche ein Übel.tib

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