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Protest für Volksentscheid am Tag der Bundestagswahl

© dpa

Rückkauf der Energieversorgung in Berlin: Demokratie ist teuer

Das Volksbegehren zur Berliner Stromversorgung muss nicht an Termintricks scheitern.

Demokratie muss uns teuer sein. Bis zu eine Million Euro zusätzlich kostet es, wenn der Volksentscheid über den Rückkauf der Berliner Stromversorgung nicht gleichzeitig mit der Bundestagswahl am 22. September durchgeführt wird, sondern am 3. November, wie der Senat es nun festlegt hat. Viel Geld, das an anderer Stelle in der Stadt durchaus sinnvoller verwendet werden könnte. So richtig das ist – als Argument greift es hier nicht. So viel Geld muss uns direkte Demokratie schon wert sein.

Die Kosten waren für die Befürworter einer gleichzeitigen Abstimmung nur ein taktisches Argument, um Stimmung zu machen. Das gilt andererseits auch für die Gegner, die sich dahinter verstecken, dass die Abgeordneten es leider, leider nicht rechtzeitig schaffen, das parlamentarische Prozedere zu erledigen.

Ehrlich sind beide Seiten nicht. Die Regierungsfraktionen im Abgeordnetenhaus nicht, weil die zeitlichen Vorgaben zwar eng, aber durchaus zu schaffen sind. Wenn der gute Wille vorhanden wäre, dann hätte sich ein Weg gefunden. Das darf man feststellen, selbst wenn man der Meinung ist, dass ein Parlament nur seinen eigenen Regeln folgen sollte und der Souverän nicht unter Druck gesetzt werden darf, vor allem nicht mit Verfahrensabläufen und Terminzwängen. Unehrlich sind aber auch die Befürworter des Volksentscheids. Ihnen geht es nur um eine möglichst gute Ausgangsposition für die Abstimmung. Und die ist natürlich am Tag der Bundestagswahl eindeutig besser als am 3. November. Es benötigt ungemein mehr Mobilisierung, sehr einleuchtender Argumente und einer profunden Alternative zum Ist-Zustand, um die Berliner an einem nebligen Novembertag in ausreichender Zahl in die Wahllokale zu treiben.

Die Wahrheit sieht deshalb schlicht so aus, dass es dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit und anderen Sozialdemokraten, vor allem aber dem Koalitionspartner CDU durchaus recht ist, wenn der Volksentscheid scheitert. Da kommt die Terminklemme gerade recht. Und so lange das Gesetz nur vorsieht, dass ein Volksentscheid nicht zwingend, sondern nur möglichst an einem Wahltermin stattfinden sollte, hat der Senat das Recht auf seiner Seite.

Ein wenig nach Manipulation riecht das Verfahren trotzdem. Ob es so gewaltig stinkt, dass die Berliner trotzig aufbegehren und erst recht zur Abstimmung gehen, wird sich zeigen. Da haben die Berliner durchaus ihren eigenen Kopf. Von den bisher drei Volksentscheiden gingen zwei jedenfalls krachend daneben: Da half auch keine massive mediale Unterstützung aus dem konservativen Lager wie bei der Kampagne für die Offenhaltung des Flughafens Tempelhof oder beim „Pro Reli“-Begehren für verpflichtenden Religionsunterricht.

Völlig unerwartet erfolgreich war jedoch das lange nicht für voll genommene, teilweise totgeschwiegene und mit minimalem finanziellen Einsatz organisierte Volksbegehren des „Wassertischs“, mit dem der Senat 2011 zur Offenlegung der Wasserverträge gezwungen wurde. Das hat letztlich den Rückkauf der Wasserbetriebe initiiert. Wenn eine Idee die Menschen erfasst, dann hält sie nichts auf. Auch nicht Termintricks.

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