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Meinung: Rütteln am Grundgerüst

Straßburg sollte den Opfern der Bodenreform nicht Recht geben

Unerbittlicher und verletzender ist in der Nachwendezeit um kein Thema gestritten worden. Die Erklärung der Bundesregierung, dass die Enteignungen im Zuge der Bodenreform nicht rückgängig zu machen seien, ist nicht nur zweimal, 1991 und 1996, Gegenstand von Verfassungsgerichtsverfahren gewesen, die diese Entscheidung bestätigt haben. Sie hatte auch eine Flut von heftigen Auseinandersetzungen im Gefolge, in denen die Bundesregierung aufs Härteste attackiert wurde – ebenso wie die erste frei gewählte Regierung der DDR, mit der zusammen sie diese Festlegung getroffen hat. Erst vor wenigen Monaten ist in einer Dissertation der Vorwurf wieder aufgegriffen worden, Bundeskanzler Kohl habe die Öffentlichkeit getäuscht. Es ist vor allem diese Vorgeschichte, die dem gestern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte begonnenen Prozess den spektakulären Umriss gibt. Zusammen mit dem Urteil zugunsten der 1992 enteigneten Neubauern in der vergangenen Woche befördert er ein hoch brisantes Thema wieder in die Öffentlichkeit.

In der Tat würde das Straßburger Gericht mit einer Entscheidung, die den Bodenreform-Opfern Recht gibt, den Deckel von einer Pandora-Büchse nehmen. In ihr befinden sich die Enttäuschungen und Verletzungen der Altbesitzer wie die Ängste und Verdrückungen vieler Ostdeutsche. Anders als bei dem Neubauern-Urteil wäre in diesem Fall auch das Grundgesetz tangiert. Es schreibt im Artikel 143 fest, dass die Bodenreform nicht rückgängig gemacht werden kann. Sie würde also am Grundgerüst der Bundesrepublik und an der Linie aller Bundesregierungen rütteln – und zugleich wieder alte Empfindlichkeiten im Wiedervereinigungsprozess aktualisieren.

Dabei ist ja unbestritten, dass die Bodenreform Unrecht war. Die Bundesregierung hat seinerzeit jedoch darauf beharrt, dass der Versuch, sie rückgängig zu machen, nichts geringeres als den Vereinigungsprozess gefährdet hätte – einerseits wegen des Drucks der Sowjetunion, andererseits wegen der Zustimmung von DDR-Regierung und Volkskammer, die dann nicht zu bekommen gewesen wäre. Wolfgang Schäuble, westdeutscher Verhandlungsführer beim Einigungsvertrag, hat das eben nochmals bestätigt. Die Kritiker der Entscheidung bezweifeln das und sehen sich als Opfer eines Täuschungsmanövers. Die Bundesregierung – so das jetzt mit Vorliebe herangezogene Argument – habe mit den enteigneten Liegenschaften die Kosten der Einheit finanzieren wollen: gegenüber einem Staatsorgan schon eine horrende, grob respektlose Unterstellung.

Indessen wäre eine Entscheidung, die den Alteigentümern völlig Recht gäbe, schon wegen dieser unabsehbaren verfassungsrechtlichen und legitimatorischen Folgen nicht sehr wahrscheinlich. Dass die europäische Menschenrechtskommission schon 1996 eine Beschwerde der Bodenreform-Opfer abgewiesen hat, muss das Gericht nicht binden; beschäftigen wird es sie gleichwohl. Wie bei dem Neubauern-Urteil in der vergangenen Woche wird das Verfahren deshalb auch eher auf höhere Entschädigungen hinauslaufen. Ohnedies steht es um die Umsetzung der Entschädigungen, die den Bodenreform-Opfern per Gesetz zugestanden worden sind, nicht gut. Die Bearbeitung der Ansprüche bei den Vermögensämtern ist nicht rasch genug vorangebracht worden, der Entschädigungsfonds vermutlich zu gering bemessen – was alles zusammen dazu führt, dass eine Auflösung der sachlichen und der seelischen Verwerfungen, die der Bodenreform-Streit gezeitigt hat, nicht absehbar ist.

Und die Tiefendimension dieses Streits? Das Gefühl bei den Altbesitzern und vielen, die ihre Verluste mitempfinden, dass doch nicht bestehen könne – und schon gar nicht neues Recht werden dürfe –, was Unrecht war? Der schwelende Verdacht bei vielen Ostdeutschen, dass eine Korrektur dieses Unrechts doch wieder zu ihren Lasten gehen würde? Es war ja kein Zufall, dass der Gedanke einer Revision im Osten so gut wie alle Politiker auf die Barrikaden trieb, über die Parteigrenzen hinweg, in Union wie SPD. Man kann nur hoffen, dass der vernünftige, einsichtsvolle Umgang mit diesem Kapitel Vereinigungs-Geschichte – und die Zeit – die Wunden heilt, die das Erbe des vergangenen Halbjahrhunderts sind; es gibt Beispiele, die das auch hoffen lassen. Man kann nur wünschen, dass das Straßburger Verfahren sie nicht abermals aufreißt.

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