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Ryanair-Urteil: Vernebelt

Das Beispiel wird Schule machen. Da die Begründung für eine Flugabsage nicht nachvollziehbar war, muss die irische Ryanair nun Schadenersatz an einen Passagier zahlen.

Gerade an einem sonnigen Maitag in Pisa Nebel als Grund für den Ausfall anzuführen, klingt schon dreist. Und zeigt, wie Fluggesellschaften viel zu lange mit ihren Kunden umspringen konnten. Ein Flug wird kurzfristig abgesagt, stundenlange Verspätungen kommentarlos zugemutet, statt Bremen Frankfurt-Hahn angesteuert: Sollen doch die Passagiere sehen, wie sie damit klarkommen. Dabei ist Ryanair, Inbegriff der Billigflieger, offenbar kein Einzelfall. Verbraucherschützer berichten immer wieder von Fällen, in denen technische Probleme vorgeschoben werden, um einen unrentablen Flug ausfallen zu lassen – und auf diesem Weg Schadenersatzansprüchen zu entgehen. Aus Angst vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten hat sich lange kaum jemand gegen diese Willkür gewehrt. Doch das neue EU-Fluggastrecht stärkt die Rechte der Verbraucher. Vor drei Jahren wäre eine solche Klage wohl noch erfolglos gewesen. Das hat sich geändert. Die Entscheidung des Bremer Amtsgerichtes wird sich herumsprechen. Die Fluggesellschaften sollten sich die Urteilsbegründung besser genau anschauen. jul

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