zum Hauptinhalt

Meinung: Sandwich-Generation

„Kinder bei Pflege der Eltern entlastet“ vom 8. August Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

„Kinder bei Pflege der Eltern entlastet“ vom 8. August

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Dieser gesetzlichen Regelung konsequent folgend, nimmt der Staat zunehmend Kinder pflegebedürftiger Eltern auf Ersatz von Pflegeaufwand in Anspruch. Verschont bleiben davon auch nicht die Ehegatten der Kinder.

Wer Kinder zeugt und in die Welt setzt, tut dies in der Regel freiwillig und mit Wissen um die Tatsache, dass diese zukünftig auf mehr oder weniger lange Sicht Geld kosten werden. Eltern haben also die freie Wahl, ob sie solche werden wollen oder nicht und dies auch hinsichtlich der einhergehenden finanziellen Belastungen. Dagegen haben Kinder diese Wahlmöglichkeit nicht. Ob sie gezeugt und geboren werden, entzieht sich ihrer Selbstbestimmung.

Harald Oczko,

Großbeeren

Als eine mir bekannte ältere Dame in Schweden pflegebedürftig wurde, berichtete mir ein Freund aus Stockholm, dass in so einem Fall der schwedische Staat die Pension (Rente) des Pflegebedürftigen zur Finanzierung einzieht und ihm ein kleines Taschengeld belässt.

Der schwedische Sozialstaat trägt die Restsumme. Als ich ihm erzählte, dass hierzulande die Verwandten dazu herangezogen werden, antwortete er verwundert, dass die Verwandten doch nicht gepflegt werden! Vielleicht, so ergänzte er augenzwinkernd, bezahlen wir in Deutschland zu wenig Steuern!

Wolfgang Thiede,

Berlin-Reinickendorf

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false