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Sarrazin und der Golfplatz: Nur juristisch entlastet

Dass das Ermittlungsverfahren gegen Sarrazin eingestellt wurde, ändert nichts daran, dass jenes Pachtgeschäft parteiübergreifend bis heute umstritten bleibt.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Ein Lästermaul würde sagen, dass staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen den Ex-Finanzsenator Thilo Sarrazin fast schon zum Alltag gehören. Der Mann ist notorisch streitlustig und da kommt es schon mal vor, dass er nicht nur austeilen darf, sondern auch einstecken muss. Aber auch das gehört zur Wahrheit: Sarrazin hat wahrhaftig nicht immer recht, aber er bekommt gelegentlich recht. Gerade haben die Ermittler ein Verfahren zu den Akten gelegt, das die höchst umstrittene Verpachtung eines wunderbar gelegenen Grundstücks für den Golfclub Wannsee unter die Lupe nahm. Mit dem wenig überraschenden Ergebnis, dass der für den Golfverein günstige Erbbauzins nicht den Tatbestand der Untreue erfüllt. Denn dann hätte bewiesen werden müssen, dass Sarrazin objektiv pflichtwidrig dem Land Berlin einen Vermögensnachteil zugefügt habe. Diesen Nachweis zu erbringen, ist erfahrungsgemäß schwierig. Also ist der ehemalige Senator juristisch entlastet. Das ändert nichts daran, dass jenes Pachtgeschäft parteiübergreifend bis heute umstritten bleibt. Das Opfer einer Kampagne, diesen Vorwurf erhebt Sarrazin ja stets gern, ist er nicht geworden.

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