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Meinung: Saufen schützt vor Strafe nicht Psychiatrisches Gutachten entlastet Mörder von Potzlow

Vier Stunden wurde das Opfer auf bestialische Weise von den vier Männern gequält. Marinus Schöberl wird gefoltert, erschlagen und dann in einer Jauchegrube versenkt: weil er einen Sprachfehler hat, blondierte Haare trägt und eine Schlaghose.

Vier Stunden wurde das Opfer auf bestialische Weise von den vier Männern gequält. Marinus Schöberl wird gefoltert, erschlagen und dann in einer Jauchegrube versenkt: weil er einen Sprachfehler hat, blondierte Haare trägt und eine Schlaghose. Ein ideales Opfer im rechtsradikalen Wahnbild der Täter. Die Täter von Potzlow handeln mit Bedacht und gehen nach Anleitung vor: Am Ende der sadistischen Orgie wird der 16-Jährige durch einen Sprung ins Genick getötet. So hat es einer der Täter zuvor im Film gesehen – in „American History X“ bringt ein Neonazi einen Schwarzen derart um.

Es erscheint unvorstellbar, hier entlastende Argumente zu finden, um einen der Täter, noch dazu den einzigen Erwachsenen, nicht zur Verantwortung zu ziehen. Doch der psychiatrische Gutachter ist zu dem Schluss gekommen: vermindert schuldfähig, sagt dieser. Der 24-jährige Marco S. sei alkoholkrank, unterdurchschnittlich intelligent und während der Tat stark betrunken gewesen. Auch seinem 18-jährigen Bruder bescheinigt er wegen Trunkenheit verminderte Steuerungsfähigkeit. Die Expertise facht erneut das Entsetzen an, das die Tat und seine Sühnung begleitet. Es erinnert an den unwürdigen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen das Gericht und die schockierenden Aussagen der Zeugen – Freunde und Bekannte der Täter –, die von dem Mord wussten, ihn aber nicht anzeigten. Und das Gutachten entlastet einen Mann, der bereits wegen rechtsradikaler Delikte verurteilt wurde und der einen Monat nach der Ermordung von Schöberl einen Afrikaner verprügelte.

Jeder Angeklagte hat das Recht, strafmildernde Umstände geltend zu machen. Aber Alkoholmissbrauch darf nicht vor Strafe schützen. Im Gegenteil – er kann als strafverschärfend gewertet werden. In der Rechtsprechung hat sich die Meinung durchgesetzt, dass sich niemand in die Straffreiheit trinken darf. Deshalb bekam der Berliner U-Bahn-Schubser, der einen jungen Mann fürs Leben verstümmelte, kürzlich 13 Jahre Haft: verurteilt wegen versuchten Mordes und nicht wegen Vollrausches, wie sein Verteidiger gehofft hatte. Dahinter darf das Gericht auch im Fall Potzlow nicht zurück.

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