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Schützenswerte Güter: Kontrolle der Wasserbetriebe ist besser

Profiterwartungen von Unternehmen sind keine schützenswerten Güter: So knallhart haben Berlins Verfassungsrichter über die geheim gehaltenen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe geurteilt.

Die Volksvertreter haben ein Recht, sich die Verträge anzuschauen, die von der Landesregierung geschlossen wurden. Geplatzt ist damit die Position des rot-roten Senats, die Interessen des Landes und der Unternehmen seien höherrangig zu bewerten als das parlamentarische Kontrollrecht. Mit dem Grundsatzurteil wird nachdrücklich die parlamentarische Kontrolle gestärkt, auch wenn das Gericht schützenswerte private Interessen anerkennt. Wie wichtig eine Kontrolle der Verträge gewesen wäre, zeigen allein die seit der Privatisierung um 30 Prozent gestiegenen Wasserpreise in Berlin. Die vertraglich festgeschriebenen hohen Gewinnerwartungen von Unternehmen sind nun kein Argument mehr, sie geheim zu halten – und auch nicht die verständliche Scham der Verantwortlichen, ihre politischen und handwerklichen Fehlleistungen zu verstecken. Das Urteil wird hoffentlich Folgen haben: Wer sich vor dem Parlament rechtfertigen muss, der achtet künftig weit mehr darauf, bessere Verträge abzuschließen.

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