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Meinung: Schuld und Unschuld

Die Staatsanwaltschaft ermittelt – diese Formulierung wird gerne drohend gebraucht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt – das klingt so, als müsse ein eigentlich schon zweifelsfrei klares Verschulden nur noch gerichtsfest nachgewiesen werden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt – diese Formulierung wird gerne drohend gebraucht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt – das klingt so, als müsse ein eigentlich schon zweifelsfrei klares Verschulden nur noch gerichtsfest nachgewiesen werden. Aber dieser Eindruck ist falsch. Auch in Bad Reichenhall ermittelt die Staatsanwaltschaft, ob das furchtbare Unglück in der Eishalle zu verhindern gewesen wäre. Es geht allgemein um die Frage, ob die Gefahr eines Dacheinsturzes schon seit längerem bekannt oder am Nachmittag des Unglückstages, wegen der großen Schneelast als unmittelbar gegeben, vorhersehbar war. Dass der Staatsanwalt ermittelt, ist aus Respekt vor Toten und Lebenden zwingend geboten. Die Justiz kann die Opfer nicht mehr ihren Familien zurückgeben. Aber die haben einen Anspruch zu erfahren, warum ihre Lieben sterben mussten. Und die Lebenden bedürfen, so sie unschuldig an der Katastrophe sind, der Rehabilitation. Und wenn es Versäumnisse gibt, müssen Ursachen und Verursacher festgehalten, vor allem aber müssen gegebenenfalls Konsequenzen gezogen werden. Es schneit schließlich nicht nur in Bad Reichenhall. apz

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