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Meinung: Schummeln gilt nicht

RÜCKMELDEGEBÜHREN FÜR STUDENTEN

Einmal der Uni sagen, dass man weiter studieren will, soll 51,13 Euro kosten? Rückmeldegebühren in dieser Höhe von Studenten einzutreiben ist Wucher und verfassungswidrig. Das sagen die Richter des Bundesverfassungsgerichts zu dem Gesetz in BadenWürttemberg, das es so ähnlich auch in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen gibt. Die tatsächlichen Bearbeitungsgebühren lägen pro Student nur bei 4,25 Euro. Landespolitiker dürfte diese Rechnung kaum überraschen. Ihnen ging es ja bei der Rückmeldegebühr nie darum, die echten Verwaltungskosten zu decken. Sie wollten an den Studenten verdienen. „Versteckte Studiengebühren“, haben Kritiker die Rückmeldegebühren deshalb genannt. Und sich zu Recht geärgert, dass das Geld der Studenten überwiegend nicht in die Uni-, sondern in die Landeshaushalte floss. So hat das Urteil etwas Gutes. Es sorgt für Klarheit. Wer Studiengebühren haben will, muss auch Studiengebühren ins Gesetz schreiben. Das ist gerade für SPD-regierte Länder, die Rückmeldegebühren kassieren, ein nützlicher Hinweis. Bundesbildungsministerin Bulmahn (SPD) hat Studiengebühren erst unlängst verboten. Und in Berlin schreckt die Partei sogar vor der erlaubten Ausnahme zurück, Gebühren für Langzeitstudenten zu nehmen. Wer so sicher ist, dass die geschröpften Unis auf Studiengebühren verzichten können, der muss auch ohne erhöhte Rückmeldegebühren auskommen können. akü

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