zum Hauptinhalt

Meinung: Schutz vor Arbeit

WENN ANGESTELLTEN NICHT GEKÜNDIGT WERDEN KANN

Da streitet sich ein Arbeitnehmer mit seinen Kollegen. Nach dem Krach wird er krank. Ein anderer ist wegen Rückenproblemen krankgeschrieben, baut aber tapfer am Haus der Schwiegermutter mit. Gekündigt werden können beide kaum. Es gibt fast keinen Unternehmer, der solche Fälle nicht kennt. Es gibt fast keinen kleinen Unternehmer, der nicht daran verzweifelt: Wegen persönlichen Fehlverhaltens kann in Deutschland kaum jemand gekündigt werden. Das liegt vor allem daran, dass das deutsche Arbeitsrecht sich aus tausenden von Einzelfällen gebildet hat. Es gibt kein Arbeitsgesetzbuch. Wer aber hat diese Einzelfallurteile gefällt? Und warum fallen die meisten davon zu Gunsten der Arbeitnehmer aus? Das liegt daran, dass das Arbeitsrecht für ganze Juristengenerationen nach dem Krieg uninteressant war. In den 50er und 60er Jahren gab es kaum Fälle – schließlich fand in Zeiten der Vollbeschäftigung jeder einen neuen Job, wenn der Arbeitgeber nicht zufrieden mit ihm war. Das änderte sich erst mit den Öl und Wirtschaftskrisen der 70er Jahre dramatisch. Und da traf es sich gut, dass gerade eine Juristengeneration fertig wurde, die sich für die Arbeitnehmer interessierte. Das Arbeitsrecht, lange genug eine Veranstaltung von Personaldirektoren und Unternehmern, wurde parteiisch in die andere Richtung. Bis heute hat sich das Dickicht an Entscheidungen, von Urteilen in mehreren Instanzen zu einer richtigen Bremse für die Beschäftigung entwickelt. Dass Arbeitsminister Wolfgang Clement das ändern will, ist eine gute Idee. Dafür wird er viel Energie brauchen – und eine neue Juristengeneration, die das Gesetzbuch schreibt. uwe

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false