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Schwarzgeldaffäre: Vorbestraft

Der Verteidiger des ehemaligen Bundesinnenministers Manfred Kanther hat in seinem Schlussvortrag versucht, die Finanzaffäre der hessischen CDU „in die Mottenkiste der Geschichte“ zu packen. Doch dort gehört sie nicht hin.

Der Skandal um Kanthers geheime Auslandskonten bleibt ein Lehrstück für Doppelmoral in der Politik: Nach außen null Toleranz gegenüber Rechtsbrechern, in eigener Sache fehlt jedes Unrechtsbewusstsein. Um das geheime Parteivermögen der verfassungsmäßig gebotenen Kontrolle zu entziehen, brachte das Schwarzgeldtrio Millionenbeträge im Stil von Geldwäschern ins Ausland. Siebzehn Jahre lang entschieden sie allein, nicht die gewählten Gremien der Partei, wofür dieses Geld ausgegeben werden durfte. Dass das Wiesbadener Landgericht jetzt ein schnelles Prozessende gesucht und ein maßvolles Urteil gesprochen hat, mag nach der langen Prozessdauer angehen. Kanther und sein Adlatus Weyrauch müssen immerhin erhebliche Geldstrafen bezahlen. Doch Kanthers Lesart, er habe sich vielleicht einen politischen Fehler, aber keine Straftat vorzuwerfen, ist vom Tisch. Der ehemalige Law-and-Order-Minister gilt seit gestern als vorbestraft.

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