zum Hauptinhalt
Das Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz ist durch den Rechtsstreit um die Steuersünder-CD etwas abgekühlt.

© dapd

Schweiz und Steuersünder-CD: Die Tricks der anderen

Wer Tricks anwendet, sollte nicht überrascht sein, wenn auch der Gegner sich etwas einfallen lässt.

Von Andreas Oswald

Die Haftbefehle der Schweiz gegen drei deutsche Steuerfahnder, die in der Schweiz eine CD mit Daten deutscher Steuersünder gekauft hatten, sind offenkundig mit dem Gesetz vereinbar. Denn die Fahnder haben das Bankgeheimnis verletzt. Aus deutscher Sicht wirken die Haftbefehle dagegen wie eine Trotzreaktion auf die Bestrebungen, das Schlupfloch Schweiz zu stopfen. In der Schweiz ist die Erregung darüber hoch. Ohne deutsche Steuersünder bricht eine Säule des Bankgeschäfts weg. Dennoch musste sich das kleine Alpenland mit geballter Faust dem großen Nachbarn beugen und ein Steuerabkommen aushandeln, das Steuerhinterziehern das Leben schwermacht. SPD und Grüne indes haben über den Bundesrat verhindert, dass das Abkommen in Kraft tritt. Ihnen geht es nicht weit genug. Die Schweiz musste nun fürchten, dass sie noch mehr Zugeständnisse machen muss. Die Haftbefehle wären nach dem Abkommen nicht nötig gewesen. Die Botschaft an die Opposition in Deutschland lautet: Wenn Ihr nicht einlenkt, jagen wir eure Steuerfahnder. Die kamen nicht zufällig aus Nordrhein-Westfalen. Wolfgang Schäuble sagt zwar, es bestehe kein Zusammenhang zwischen Haftbefehlen und Steuerabkommen. Ihm kann es aber recht sein, wenn der Druck auf die Opposition steigt. Kein Wunder, dass Hannelore Kraft am lautesten schimpft.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false