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Schweizer Bankdaten: Rückfall in die Untugend

Solange Länder wie die Schweiz sich weigern, internationale Abkommen zur Fahndung von Steuerhinterziehung zu befolgen, werden die Zumwinkels dieser Welt immer eine Lücke finden, in der die Moral nichts wert ist.

Das Urteil mag rechtens sein – richtig ist es nicht. Die Schweizer Großbank UBS hatte die Kontodaten von 300 mutmaßlichen Steuerhinterziehern an die amerikanischen Behörden weitergeleitet. Wohlgemerkt, nachdem die USA der strauchelnden Bank mit hohen Schadenersatzzahlungen gedroht hatten. Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat das nun für rechtswidrig erklärt. Doch: Was ist das für ein Recht, nach dem die Steuerbehörden nicht einmal bei begründetem Verdacht Einblick in die Konten ihrer Bürger nehmen dürfen? Erst vor wenigen Tagen wurde in den USA ein früherer UBS-Kunde verurteilt, der mehr als sechs Millionen Dollar auf Schweizer Konten vor dem US-Fiskus versteckt hatte. Solange Länder wie die Schweiz sich weigern, internationale Abkommen zur Fahndung von Steuerhinterziehung zu befolgen, werden die Zumwinkels dieser Welt immer eine Lücke finden, in der die Moral nichts wert ist. Zudem hat das Ganze noch eine Dimension. Wenn das Weltfinanzsystem transparenter gestaltet und stärker kontrolliert werden soll, müssen die Staaten zusammenarbeiten. Schert einer aus, haben die Banken leichtes Spiel, ihre Regierungen von allzu strengen Regeln abzuhalten. Das Schweizer Urteil macht wenig Hoffnung, dass sich die Welt gegen Zocker und verantwortungsloses Gewinnstreben verbündet.

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