zum Hauptinhalt

Meinung: Sicher spielen

„Gift im Spielzeug“ vom 7. Dezember Sie vergleichen die unterschiedlichen Grenzwerte für Chemikalien in der neuen Spielzeugrichtlinie der EU mit der geltenden deutschen – ebenfalls EU-Recht umsetzenden – Gesetzgebung.

„Gift im Spielzeug“ vom 7. Dezember

Sie vergleichen die unterschiedlichen Grenzwerte für Chemikalien in der neuen Spielzeugrichtlinie der EU mit der geltenden deutschen – ebenfalls EU-Recht umsetzenden – Gesetzgebung. Ab Juli 2013 wird die neue EU-Spielzeugverordnung geänderte Regeln für chemische Substanzen in Spielzeug einführen. Diese beruhen auf neuester wissenschaftlicher Erkenntnis und zielen auf den bestmöglichen Schutz vor Chemikalien in Spielzeug. Die Verordnung unterscheidet Grenzwerte für verschiedene Materialtypen und berücksichtigt auch, wie Kinder diesen Materialien beim Spielen ausgesetzt sind. Das ist sehr wichtig, da es hier große Unterschiede gibt. Wenn Kinder mit flüssigen oder zu trocknenden Stoffen spielen, kommen sie viel stärker mit diesen in Kontakt. Über Mundkontakt oder, wenn Kinder daran lutschen, können die Stoffe in den Körper übergehen. Demgegenüber ist dies viel weniger wahrscheinlich, wenn Kinder mit abkratzbaren Materialien spielen, weil Kinder mehrfach und lange hineinbeißen oder lange mit den Fingern daran kratzen müssten, um Kontakt mit Chemikalien zu bekommen. Dennoch hat Deutschland um Erlaubnis gebeten, die neuen Grenzwerte der Spielzeugverordnung auf einige Chemikalien nicht anwenden zu müssen. Unter Bezug auf Antimon, Arsen und Quecksilber wurde diese Anfrage von der Kommission zurückgewiesen. Denn für Arsen und Quecksilber sind die neuen EU- Grenzwerte für flüssige und zu trocknende Stoffe deutlich strenger als die deutschen Grenzwerte. Zum Beispiel sind die deutschen Grenzwerte für Quecksilber im flüssigen Spielzeug 30 mal höher, als es die neuen EU-Werte vorsehen. Für Arsen liegt der deutsche Grenzwert bei 25 mg/kg für alle Spielzeuge. Nach EU-Grenzwerten darf ein flüssiges Spielzeug nicht mehr als 0,9 mg/kg enthalten, und ein zu trocknendes Spielzeug darf maximal 3,8 mg/kg enthalten. Für abkratzbare Spielzeuge ist der EU-Grenzwert höher als der deutsche Grenzwert. Nur für abkratzbare Materialien sehen die EU-Regeln höhere Grenzwerte als in Deutschland vor. Dennoch hat die EU die Werte, die bereits unbedenklich sind, noch einmal halbiert.

Für Antimon stimmen die deutschen Behörden mit uns überein, das die Grenzwerte ab 2013 keine negative Folgen für die Gesundheit haben. Die neue Spielzeugrichtlinie setzt mit die höchsten Sicherheitsstandards in der Welt, insbesondere mit Blick auf die Grenzwerte für Chemikalien. Spezifische und zielgerichtete Grenzwerte erreichen dieses Ziel besser als allgemeine Grenzwerte.

Dr. Sebastian Kuck, Kommissar für Industrie und Unternehmertum, Brüssel

Zur Startseite