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Meinung: Spendenaffäre: Formal korrekt gelogen

Es gibt Gerichtsentscheidungen, die sind vielleicht Recht, aber nicht billig. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Millionenstrafe aufgehoben, die Bundestagspräsident Thierse über die Bundes-CDU wegen der 18 Millionen Mark schweren Schwarzen Kassen der Hessen-CDU verhängt hat.

Von Robert Birnbaum

Es gibt Gerichtsentscheidungen, die sind vielleicht Recht, aber nicht billig. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Millionenstrafe aufgehoben, die Bundestagspräsident Thierse über die Bundes-CDU wegen der 18 Millionen Mark schweren Schwarzen Kassen der Hessen-CDU verhängt hat. Die Begründung lautet: Im Parteiengesetz stehe nicht ausdrücklich, dass der Rechenschaftsbericht einer Partei inhaltlich richtig sein müsse; er müsse nur der Form entsprechen. Formaljuristisch mag das vertretbar sein. Unter allen anderen Gesichtspunkten ist es ein Skandal. Wozu ein Rechenschaftsbericht, wenn darin gelogen werden kann, dass sich die Balken biegen? Wenn unsereiner sich das bei der nächsten Steuererkärung erlauben würde! Freilich könnte das Berliner Gericht der falsche Adressat für Empörung sein. Die gleichen Parteien, die im Steuerrecht sorgsam jedes Schlupfloch zustopfen, haben sich selbst im Parteiengesetz offenkundig manche Ausflucht offen gehalten. Dass das aus purer Trotteligkeit geschehen sein soll, mag glauben, wer will. Wenn sie wollen, können Politiker sehr genaue Gesetze formulieren. Egal wie der aktuelle Streit letztlich entschieden wird: Dieses Gesetz gehört geändert. Damit allen Parteien ganz klar ist, dass sie bei der nächsten Kassenmanipulation nicht mehr billig davonkommen.

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