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Meinung: Stasi-Akten: Persönlichkeitsrechte

Was lange währt: Der Streit um die Herausgabe der Stasi-Akten von Personen der Zeitgeschichte kann in absehbarer Zeit entschieden sein. Kann.

Was lange währt: Der Streit um die Herausgabe der Stasi-Akten von Personen der Zeitgeschichte kann in absehbarer Zeit entschieden sein. Kann. Klugerweise haben sich die Bundesbeauftragte Marianne Birthler und der frühere Bundeskanzler Helmut Kohl auf eine so genannte Sprungrevision geeinigt. Das heißt, es geht gleich weiter zum obersten, zum Bundesverwaltungsgericht. Und wenn Kohl danach nicht das Bundesverfassungsgericht bemüht ... In der ersten Instanz hatte er sich ja durchgesetzt mit der Auffassung, dass jede Veröffentlichung seine Persönlichkeitsrechte verletze. Birthler hält dagegen, was ihr gutes Recht ist. Sie argumentiert immerhin, dass andernfalls die Arbeit ihrer Behörde ganz in Frage gestellt wird. Richtig ist außerdem, den Bundestag zur Selbstvergewisserung aufzurufen: Was will er mit dem Stasiunterlagen-Gesetz? So weit, so gut. Dass sich die Behörde bis zum nächsten Urteilsspruch aber nicht sehr zurückhält, ist rechtlich eher unüblich und politisch gewagt. Es wirkt sogar mutwillig. Als suche jetzt Marianne Birthler den Streit mit Innenminister Otto Schily. Wehe, wenn der sich herausgefordert fühlt! Das kann dann leicht auch noch eine Herausforderung für die rot-grüne Regierung werden.

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