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Meinung: Strafe genug

Das sollte sich die Union zweimal überlegen: Ob sie wegen des neuen Luftsicherheitsgesetzes vor dem Verfassungsgericht klagt. Bloß nicht aus taktischen Gründen!

Das sollte sich die Union zweimal überlegen: Ob sie wegen des neuen Luftsicherheitsgesetzes vor dem Verfassungsgericht klagt. Bloß nicht aus taktischen Gründen! Denn mögen sich die Piloten an die Seite des Präsidenten stellen, die Richter werden aller Voraussicht nach den für die Verfassung zuständigen Innenminister stützen. Otto Schily, der zwar ein Rechthaber ist, aber so viel wie wenige sonst vom Recht versteht, nennt Horst Köhlers Einwände irrig. Der Jurist Peter Struck denkt ebenso; Struck, der Verteidigungsminister, dessen Soldaten im Antiterrorfall ein Flugzeug vom Himmel holen müssten. Wann würde das geschehen? Wenn das Schicksal des Flugzeugs und der Passagiere ohnehin besiegelt ist, sagt Schily. Das wird bei Justitia ins Gewicht fallen. Es geht nicht um ein Recht zum Abschuss. Die Aufrechnung Leben gegen Leben kann es nicht geben. Es geht darum, demjenigen, der unter dem Eindruck tragischer Umstände einen Abschuss anordnet, Strafe zu ersparen. Der das einmal tat, wird sich gestraft genug fühlen. Für sein Leben. cas

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