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Meinung: Strafverteidiger entlasten die Justiz

„Justizschelte verärgert die Justiz“ und „Aktenschieber“ vom 15. November Nach Auffassung des Kommentators suchen Verteidiger in Strafverfahren von angeblichen oder auch tatsächlichen Missständen bei der Staatsanwaltschaft und insbesondere vom Auftreten angeblich ahnungsloser Sitzungsvertreter im Strafprozess zu profitieren.

„Justizschelte verärgert die Justiz“ und „Aktenschieber“ vom 15. November

Nach Auffassung des Kommentators suchen Verteidiger in Strafverfahren von angeblichen oder auch tatsächlichen Missständen bei der Staatsanwaltschaft und insbesondere vom Auftreten angeblich ahnungsloser Sitzungsvertreter im Strafprozess zu profitieren. Sie und letztlich die Angeklagten hätten so leichtes „Spiel“. Dies ignoriert nicht nur die Tatsache, dass es unberechtigte Anklagen gibt, sondern bedient zudem Klischees über Aufgabe und Arbeit eines Strafverteidigers. Nicht jedem der genannten 60 000 eingeleiteten neuen Strafverfahren liegt auch eine Straftat zugrunde. Oftmals sind es Verteidiger, die frühzeitig im Ermittlungsverfahren die Dinge richtigstellen und so zugunsten ihres Mandanten eine Einstellung erwirken, bevor es zu einem überflüssigen Strafprozess kommt. Das entlastet die Justiz. Es ist erwiesen, dass die frühzeitige Einschaltung eines Verteidigers zu kürzeren Haftzeiten und zügigeren Verfahren führt und somit ebenfalls zu Entlastungen der Justiz beiträgt.

Unter anderem war diese Erkenntnis Grundlage für die im Jahre 2009 geänderte Gesetzeslage, wonach nunmehr bereits vom ersten Tag des Vollzugs der Untersuchungshaft an ein Verteidiger mitwirken muss. Jeder fähige Strafverteidiger schätzt es, wenn auf der anderen Seite ein Staatsanwalt agiert, der seine Aufgabe kompetent, justizförmig und fair wahrnimmt. Und wer einmal selbst von einem Strafverfahren betroffen war, auch.

Anke Müller-Jacobsen,

Vizepräsidentin der

Rechtsanwaltskammer Berlin

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