zum Hauptinhalt

Streik in Berlin: Nicht jammern – klagen!

Ein Streik ist kein Streik, weil er kein Streik sein darf. Alles klar?

Ein Streik ist kein Streik, weil er kein Streik sein darf. Alles klar? Nein. Berlins Landesregierung handelt nach dieser Devise. Seit Wochen gibt es im öffentlichen Dienst Kampfmaßnahmen, werden Ordnungsämter, KFZ-Zulassungsstellen, Kindertagesstätten und Bürgerämter lahmgelegt. Darunter leiden die Berliner, die den Ausweis verlängern, ein Auto anmelden oder sich selbst ummelden möchten. Dabei dürfte es diese Kampfmaßnahmen überhaupt nicht geben, weil es in Berlin einen bis Ende 2009 gültigen Tarifvertrag gibt. Nicht nur Arbeitsrechtler, auch der sozialdemokratische Innensenator Ehrhart Körting hat früher öffentlich vertreten, dass ein Streik rechtswidrig ist – und schweigt nun seit Monaten. Offenbar, weil sich der rot-rote Senat auf Stillhalten verständigt hat, um den Koalitionsfrieden nicht zu gefährden. Der Senat darf aber nicht länger zuschauen, wenn die Gewerkschaft Verdi jetzt ankündigt, die Streikmaßnahmen auszuweiten: Die Landesregierung muss eine Feststellungsklage einreichen und Beamte einsetzen, damit jene Bereiche funktionieren, in denen Publikumsverkehr herrscht. Beamte dürfen zwar nicht in Arbeitskämpfen eingesetzt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht, aber wo ein Streik illegal ist, gibt es auch keine Streikbrecher. gn

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false