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Matthias Platzeck ist Ministerpräsident von Brandenburg und BER-Aufsichtsratschef in Personalunion.

© dpa

Streit um Nachtflüge: Platzeck macht sich beim BER nicht vom Acker

Als Ministerpräsident und Aufsichtsratschef muss Matthias Platzeck allen Seiten gerecht werden. Das ist ein Konflikt, den er in sich ausmachen muss. Trotzdem ist es gut, dass er die Nachtflüge zum Thema macht. Denn damit stellt er sich dem Votum der Bürger.

So berichtet es ein Augenzeuge: August 2011, Matthias Platzeck stellt sich den Demonstranten vor seiner Staatskanzlei. Und ruft ihnen trotzig zu, dass es mit ihm keine weitere Einschränkung des Nachtflugs geben werde – aus wirtschaftlichen Gründen. Da haben sie gebuht.

Aber was soll er auch sagen, als Ministerpräsident des Landes, in dem der neue Flughafen Willy Brandt steht? Er kann den Demonstranten nach dem Munde reden, dann wird er von den Bürgerinitiativen und von den Befürwortern des Nachtflugs (wie jetzt geschehen) festgenagelt. Oder er versucht sich so zu äußern, wie er es als Ministerpräsident tun muss, um alles in der Hand zu behalten.

Als Ministerpräsident und zugleich Aufsichtsrat muss er allen Seiten gerecht werden. Das ist sicherlich der Konflikt, den er in sich ausmachen muss. Denn immerhin: Platzeck war als Umweltminister verantwortlich für das Raumordnungsverfahren, war gegen Schönefeld und für Sperenberg, den alten Militärflughafen. Im Raumordnungsverfahren ging es um die Entwicklung Brandenburgs im wenig entwickelten Raum, aber auch um die starke Belastung des dicht besiedelten Gebiets. Schließlich sollte Schönefeld als Singleflughafen allen Lärm, den von Tempelhof und Tegel, sukzessive mit übernehmen. Manfred Stolpe fand Schönefeld deshalb unzumutbar.

Also nochmal: Platzeck hat den Bedürfnissen der Wirtschaft und denen der Menschen gerecht zu werden. Ein solches Großprojekt ist immer eine Abwägung von Interessen. Bei der Wirtschaft geht es um betriebswirtschaftliche Belange (Flughafen und Airlines), und um die der Volkswirtschaft, wie Kosten der Gesundheit.

Nun passiert Folgendes: Die Bürger seines Landes nutzen ein von der Verfassung garantiertes demokratisches Mittel, das Volksbegehren. Die Hürde ist hoch. 80 000 Unterschriften, nicht durch Straßensammlung, sondern abzugeben im Rathaus oder per Briefwahl. Dieses Recht nutzen nicht 80 000, sondern 106 000. Das erste erfolgreiche Volksbegehren des Landes. Zusammen mit den 160 000 in Berlin sind das mehr als eine Viertelmillion Menschen im Umkreis des Flughafens, den Platzeck (mit)verantwortet – ein Indiz, dass bei nicht wenigen in Brandenburg und Berlin eine andere Abwägung der Interessen vorherrscht.

Nun formal: Mit den 106 000 Unterschriften erhält der Landtag einen Auftrag, dem er sich stellen muss. Er kann ihn annehmen oder ablehnen. Lehnt er ihn ab, sieht die Verfassung eine weitere Stufe vor: den Volksentscheid. Jetzt könnte der Landtag es darauf ankommen lassen. Allerdings ist der Aufwand hoch, für die Bürger wie fürs Land. Wie bei einer „echten“ Wahl mit Wahlbüros in den Kommunen, Plakatierungen, Hauswurfsendungen, die vom Land übernommen werden müssen.

Was haben Rot-Rot und Platzeck gemacht? Sie schätzen ein, dass ein Volksentscheid viel Unruhe bringt, viel Aufwand, und im Ergebnis möglicherweise das Gleiche bedeutet: Die Landesregierung muss mit Berlin über die Änderung des Landesentwicklungsprogramms in Bezug auf die Nutzung in der Nacht verhandeln. Also nehmen sie das Votum gleich an. Platzeck kann argumentieren: Er hat sich nicht vom Acker gemacht, hat noch nicht einmal eine neue Einschätzung zum Nachtflug – die Bürger haben ihn gezwungen, sich der Frage des Nachtflugverbots erneut zu stellen.

In der Tat hat Rot-Rot in Brandenburg erst einmal nicht mehr getan, als den Auftrag des Volksbegehrens umzusetzen: Verhandelt noch mal! Dem stellt sich Platzeck. Sonst hätte er laut Gutachten die Möglichkeit nutzen können, den Planfeststellungsbeschluss zum Nachtflug allein zu ändern. Hat er aber nicht.

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