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Thüringer Fraktionsvorsitzende der CDU Mike Mohring.

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Thüringer CDU-Fraktionsvorsitzender: Mike Mohring fordert stärkere Unterstützung Berlins durch den Bund

In einem Gastbeitrag fordert der Thüringer Fraktionsvorsitzende der CDU, Mike Mohring, eine „Föderalismuskommission III“, die sich in der nächsten Legislaturperiode um die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und der Gemeindefinanzen kümmern soll.

Leistung und Konsolidierung müssen sich lohnen. Doch genau hier versagt der Länderfinanzausgleich. Knapp acht Milliarden Euro werden durch ihn jedes Jahr hin und her geschoben. Doch von jeher ist der horizontale Geldtransfer zwischen den Bundesländern ein Zankapfel. 2019 läuft das derzeitige Modell – unabhängig von den anhängigen Klagen Bayerns und Hessens vor dem Bundesverfassungsgericht – aus. Eine Neuauflage ist eine Mammutaufgabe, die nicht nur Finanzpolitiker betrifft, sondern am Ende jeden Bürger, in welchem Bundesland er auch wohnt.

Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sind die derzeitigen Zahler, alle anderen profitieren. So gesehen ist der Länderfinanzausgleich in der Tat ungerecht. Vor allem aber ist das jetzige Modell leistungsfeindlich, denn es schafft keinerlei Anreize. Wer gut wirtschaftet und höhere Steuereinnahmen hat, kriegt weniger aus dem Pott. Wohlhabende Länder müssen einen beträchtlichen Teil ihrer Mehreinnahmen abgeben – was die Motivation für einen konsequenten Steuervollzug vielleicht schmälert.

Wer sich aber nicht um seine Einnahmen bemüht, wird trotzdem alimentiert. Diese Situation ist weder im Sinne von Leistungsgerechtigkeit noch von tragbarer und ertragbarer Solidarität hinnehmbar. Denn Solidarität verlangt Eigenverantwortung. Auch Landesregierungen stehen in einer Art Wettbewerb um die beste Politik. Wenn die finanziellen Folgen der Politik aber derart abgemildert werden, bleibt von diesem Gedanken nicht mehr viel übrig.

Für Wähler und Gewählte muss stärker als bisher erkennbar sein, ob ein Land gut oder schlecht regiert wird. Diese verstärkte Erkennbarkeit darf nicht durch andere Ausgleichsmechanismen aufgelöst werden. Daran haben sowohl Geberländer wie Bayern als auch jüngere Länder wie Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ein Interesse.

In aller Deutlichkeit: Die Balance zwischen Eigenstaatlichkeit der Länder und bundesstaatlicher Solidargemeinschaft muss auch in Zukunft gewahrt bleiben. Ziel des Länderfinanzausgleichs darf es nicht sein, die finanzielle Ausstattung der Länder vollständig zu nivellieren. Wo Unterschiede eingeebnet werden, lohnt sich Leistung nicht. Gutes Regieren aber muss zwingend belohnt werden.

Doch ein weiterer Punkt verwundert. Ist es wirklich Aufgabe des Länderfinanzausgleichs, die Hauptstadtfunktion Berlins zu finanzieren? Die Hauptstadt kassierte seit der Wiedervereinigung rund 48,7 Milliarden Euro – mehr als ein Drittel aller seit 1990 geflossenen Ausgleichszahlungen. Von den knapp acht Milliarden Euro, die aktuell umverteilt werden, erhält Berlin rund drei. Hier muss und vor allem kann der Bund die Hauptstadt Berlin in dieser Rolle intensiver unterstützen, denn er wird künftig von seiner Aufgabe des Aufbau Ost vollständig entlastet. Die Gemeinschaft der Länder ebenso wie die Finanzkraft Berlins würde gestärkt und es gäbe Spielraum für einen modernen wie solidarischen und leistungsgerechten Finanzausgleich der Länder.

Denn dass es beim Länderfinanzausgleich einen grundsätzlichen Änderungsbedarf gibt, steht außer Frage. Hier ist die Politik in Verantwortung. Kernfragen der föderalen Ordnung sollten nicht vor Gericht, sondern durch eine einvernehmliche Neuordnung selbst beantworten werden.

Schwache Regionen werden auch in Zukunft Hilfe durch die Länder als auch den Bund durch Bundesergänzungszuweisungen benötigen, aber in einem Ausgleichssystem, das Anreize schafft und die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt. Strukturelle Herausforderungen für ein Land, die sich dem Einfluss der Politik weitgehend entziehen – wie etwa die demografische Entwicklung, geografische Besonderheiten oder außerordentliche infrastrukturelle Aufgaben – müssen berücksichtigt werden.

Dem muss sich in der nächsten Legislaturperiode eine „Föderalismuskommission III“ zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und der Gemeindefinanzen annehmen. Das Zeitfenster ist klein. Mit Blick auf das Jahr 2019 brauchen wir eine Föderalismusreform, die den Namen wirklich verdient.

Der Autor ist Fraktionschef der CDU im Thüringer Landtag.

Mike Mohring

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