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Meinung: Trickreiches Vergessen

Todesstrafe? Ein US-Gericht darf deutsche Beweise nutzen

Die meisten Dinge vergessen wir. Das Gedächtnis macht irgendwann schlapp, die Erinnerung verblasst, das geht ganz automatisch. Weitaus schwieriger ist es, Dinge absichtlich zu vergessen. Wer sich fest vornimmt, nie wieder an den fiesen Mathematiklehrer zu denken, der einem das Abitur vermasselt hat, wird lange mit seinem Vorsatz kämpfen müssen. Und wer beschließt, ab morgen nicht mehr zu wissen, wie viel zwei plus zwei ergibt, scheitert garantiert. Nur die Bundesregierung sieht darin kein Problem. Sie ist überzeugt, dass Menschen aktiv über Nacht vergessen können, was ihnen gestern beigebracht wurde.

Fangen wir von vorne an: Seit vielen Monaten gibt es Streit zwischen Berlin und Washington. Es geht um einen Franzosen namens Zacarias Moussaoui. Der sitzt in den USA im Zusammenhang mit dem 11. September in Haft, ihm wird vorgeworfen, von Al Qaida als der 20. Flugzeugentführer vorgesehen gewesen zu sein. Die Beweise gründen sich auf Indizien. Moussaoui hat Flugschulen besucht und Geld von einem Mitglied der Hamburger Terror-Zelle erhalten. Moussaoui ist der einzige Mensch, der in Amerika wegen der Attentate vor Gericht steht. Der Prozess hat hohen symbolischen Wert, die Anklage hat die Todesstrafe beantragt. Im Besitz der deutschen Behörden befinden sich Dokumente, die für den Prozess wichtig sind. Aufgrund seiner Verfassung darf Deutschland im Rahmen der Rechtshilfe anderen Staaten jedoch nur dann seine Ermittlungsergebnisse überlassen, wenn gewährleistet ist, dass diese nicht zum Zwecke der Verhängung der Todesstrafe verwendet werden. Die Amerikaner brauchten also dringend, was die Deutschen ihnen nicht geben konnten. Dieser Streit ist nun – wie durch ein Wunder – aus der Welt.

Der Trick ist genial. In den USA haben Strafverfahren zwei Teile, im ersten wird die Schuldfrage verhandelt, im zweiten das Strafmaß verhängt. Die Amerikaner haben zugesichert, die deutschen Dokumente nur im ersten Teil zu verwenden, im zweiten aber nicht. Das Problem ist bloß: Die Geschworenen sind dieselben. Bei der Schuldfrage dürfen sie die Beweise berücksichtigen, bei der anschließenden Beurteilung, ob die Todesstrafe verhängt werden soll, vergessen sie die deutschen Dokumente einfach wieder. Durch diese erstaunliche Fähigkeit zum aktiven Vergessen wird die deutsche Verfassung gerettet. Das geht nicht? Ach was. Wie viel, verdammt, ist zwei plus zwei?

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