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Meinung: Typisch deutsche Nöte

Wenn der Deutsche tiefsinnig wird, entdeckt er sein Gewissen. In keinem anderen europäischen Land wird bei der Begründung einer abweichenden politischen Entscheidung derart pathetisch auf das urgründige Gewissen zurückgegriffen - nicht nur von denjenigen, die sich öffentlich in Gewissensqualen wälzen, bevor sie einmal Nein sagen, sondern auch von jenen, die jedem Abweichler den Nachweis des jungfräulichen Märtyrerstatus abverlangen, als hätten wir es mit einer öffentlichen Gewissensprüfung vor der Ja-Dienst-Verweigerung zu tun.

Wenn der Deutsche tiefsinnig wird, entdeckt er sein Gewissen. In keinem anderen europäischen Land wird bei der Begründung einer abweichenden politischen Entscheidung derart pathetisch auf das urgründige Gewissen zurückgegriffen - nicht nur von denjenigen, die sich öffentlich in Gewissensqualen wälzen, bevor sie einmal Nein sagen, sondern auch von jenen, die jedem Abweichler den Nachweis des jungfräulichen Märtyrerstatus abverlangen, als hätten wir es mit einer öffentlichen Gewissensprüfung vor der Ja-Dienst-Verweigerung zu tun. Es geht wahrlich nicht darum, das Gewissen lächerlich zu machen - wohl aber um seinen falschen Gebrauch. Vor allem um eine hypermoralische Aufladung des Begriffes "Gewissen" in unserer Verfassung.

Wenn im Artikel 38 des Grundgesetzes steht, der Abgeordnete sei Vertreter des ganzen Volkes, an Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen, dann ist das zunächst nur eine ganz nüchterne negative Kompetenznorm: Im Ernstfall entscheidet der Abgeordnete für sich selber und für das ganze Volk - nicht aber eine Partei (ein kleiner Teil des Volkes) für den Abgeordneten. Dort steht nicht: Der Abgeordnete darf nur dann von der Parteilinie abweichen, wenn er zuvor glaubhaft seine Gewissenstränen vergossen hat. Eine nackte Zuständigkeitsnorm also, die "produktive Fiktion" des selbstständig denkenden, selbstständig entscheidenden Abgeordneten in der repräsentativen Demokratie.

Im Rahmen dieser normativen Fiktion kann eine gewissenhafte Prüfung der politischen Entscheidung sehr wohl zu einer rationalen "Mischkalkulation" führen: Wenn schon der von mir abgelehnte Krieg unvermeidlich ist, dann lieber mit Kanzler (und Koalition A) als mit der Alternative B. Nur muss man dann die individuelle Abwägung auch individuell vertreten, anstatt sie hinter einem gespaltenen Kollektiv-Entscheid zu verbergen. In der Praxis mag er die Ausnahme sein, in der Verfassung ist der in eigener Person entscheidende Abgeordnete die Regel. Deshalb war es nachgerade obszön, dass die SPD versuchte, einzelne Abgeordnete ausgerechnet in dem Augenblick zur Aufgabe des Mandats zu nötigen, in dem sie von ihm Gebrauch machen wollten.

Die Begründung, der eine oder andere Abgeordnete habe sein Mandat "nur über die Liste", also "von der Partei" bekommen, war so altbacken falsch wie nur möglich. Der Artikel 38 fragt nicht danach, woher ein Abgeordneter sein Mandat hat (vom Wähler natürlich!), sondern, was er damit machen soll: nämlich in eigener Verantwortung entscheiden - zum Wohle des ganzen Volkes. Das "imperative Mandat" unseligen kollektiven Gedenkens ist nun wirklich mega-out ...

Doch der Unsinn wächst auch am grünen Holze nach. Wenn die Führung der Grünen vor der Vertrauensabstimmung behauptete, über den Bruch der Koalition könnten nicht einzelne Abgeordnete, könne auch nicht die Fraktion, sondern nur ein Parteitag entscheiden, so kann man dies allenfalls als einen durchsichtigen taktischen Versuch verstehen, sich über diesen schwarzen Freitag hinwegzuschwindeln, als komme die Stunde der Wahrheit erst später: Wir hätten ja gerne Nein gesagt, aber ... In Wirklichkeit kann ein Parteitag weder einzelne Abgeordnete noch ihre Gesamtheit binden - oder vom Zwang zur selbständigen Entscheidung entbinden. Und deshalb braucht es nun auch nicht der von der SPD nachgeschobenen Mahnung, ein Parteitag könne keine Parlamentsentscheidung kassieren. Das ist so klar wie dicke Tinte. Aber das schließt doch nicht aus, dass ein Parteitag in der Sache selber anders votiert. Dann haben es die Abgeordneten halt noch ein wenig schwerer, zu ihrer Entscheidung zu stehen. Na und?

Wir schwatzen die ganze Zeit vom mündigen Bürger und von der notwendigen Zivilcourage. Aber warum tun wir uns so fürchterlich schwer mit Abgeordneten und Politikern, die nach gewissenhafter Prüfung aller Gesichtspunkte, auch dem der Handlungsfähigkeit einer Regierung (oder Opposition) einfach ihre Entscheidung treffen wollen? Ihr seid mir "scheene Helden".

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