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Meinung: Umstrittene Werbung: Verbieten verboten

Das Bundesverfassungsgericht hat das richtige Urteil gefällt: Die Benetton-Werbung, vom Bundesgerichtshof zuvor zwei Mal verboten, ist nicht illegal. Das ist klug, ja im Grunde selbstverständlich.

Das Bundesverfassungsgericht hat das richtige Urteil gefällt: Die Benetton-Werbung, vom Bundesgerichtshof zuvor zwei Mal verboten, ist nicht illegal. Das ist klug, ja im Grunde selbstverständlich. Denn es ist nicht einzusehen, warum sich die Justiz hier zu Lande neuerdings als Geschmacksrichterin betätigen darf.

Genau das hatte der Bundesgerichtshof 1995 getan, als er den Abdruck von drei Benetton-Motiven im "Stern" untersagte. Diese Werbung zeigte zum Beispiel menschliche Haut mit dem Aufdruck "HIV-Positive". Das kann man anstößig finden. Man kann dieses Bild auch für ein schrilles Beispiel für die schrankenlose kapitalistische Ausnutzung des Humanen halten - oder auch nicht.

Denn es gibt, mindestens, genauso viele Gründe, um in dem Benetton-Bild etwas ganz anderes zu entdecken: wie avancierte Reklame, die originell sein will, umschlägt in politische Kritik. Denn die Aussage des Motivs ist: Aids-Kranke werden gebrandmarkt. Nun kann man, dialektisch geschult, gerade in der Tatsache, dass Werbung kritisch tut, den Gipfel kapitalistischer Tücke entdecken. Spätestens hier befinden wir uns im Feuilleton. All das sind letztlich ästhetische Urteile; und die sind, mindestens seit der Moderne, gültigen, objektiven Festlegungen weitgehend entzogen.

Der BGH hatte seinerzeit das Verbot sehr schlicht damit begründet, dass Benetton die Würde Aids-Kranker verletze - und das Gegenargument lässig ignoriert. Denn natürlich kann man das Bild auch als Kritik jener Verhältnisse lesen, die Aids-Kranke diskriminieren. Auch das zweite, allgemeinere, BGH-Argument war hoffnungslos unterkomplex: Die Firma nutze das Mitleid der Betrachter für kommerzielle Ziele aus. Aber woher weiß der BGH, dass die Gesellschaft mitleidet? Und sich nicht über Benetton aufregt - und zwar so sehr, dass der Konzern, wie zuletzt geschehen, ähnliche Kampagnen einstellen musste?

Das BVG hat den Versuch, juristisch-moralisch Eindeutigkeit herzustellen, beerdigt. Das ist weitblickend. Die notorische Zwiespältigkeit solcher Bilder wird noch zunehmen, die Grenze von Kunst und Werbung weiter verschwimmen. So wie Kunst von Warhol bis Koons Reklamebilder verarbeitet, so wird Werbung artifiziell. Das kann, wer will, schrecklich finden. Ein Fall für (Kunst-)Richter ist es nicht.

Stefan Reinecke

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