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Meinung: Umwelt, tiefgefroren

Das Verfassungsgericht prüft, ob die Ökosteuer gerecht ist

Was war gestritten worden! Vier Jahre ist es her, dass die Ökosteuer eingeführt wurde. Rot-Grün verkaufte das Projekt als sträflich versäumte umweltpolitische Erweckung des Steuersystems, Kritiker sahen nur staatsgläubige Trampler am Werk, die mit ihren Volksgesundheitslatschen jedes bisschen Aufschwung zerdrückten.

Der Rauch hat sich verzogen. Die Ökosteuer ist akzeptiert, und es ist jetzt kaum Sache des Verfassungsgerichts, das Verhältnis von erklärten Wünschen und erreichten Zielen abschließend zu bestimmen. Das muss im Zweifel der Wähler tun. Karlsruhe sollte sich auf Verletzungen des Grundgesetzes beschränken. Die könnte es geben. Denn Steuern müssen gerecht sein – damit aber hat die Ökosteuer so ihre Problemchen.

Geklagt haben Kühlhausbetreiber und Spediteure – in der Tat Branchen, denen es nicht golden geht. Nur liegt das an der Ökosteuer? Oder an zu hohen Löhnen? Oder an Überkapazitäten? Schlechte Geschäfte sind nicht gleich ein Verfassungsverstoß. Sie können es allerdings werden, wenn der Fiskus bei einer Branche nach verschiedenen Maßeinheiten abkassiert. So könnte der Fall etwa bei den Kühlhäusern liegen. Dort wird danach unterschieden, wer Dienstleister ist und wer produziert. Wer das Frischfleisch durchgangsweise auf Temperatur hält, muss mehr für seinen Strom bezahlen als der, bei dem geschlachtet wird. Die Regierung argumentiert damit, die Unterscheidung sei nötig, um den industriellen Standort Deutschland international wettbewerbsfähig zu halten – ganz so, als ob der Dienstleistungsstandort keinerlei europäischen Wettbewerb verspürt.

Die Unterscheidung erscheint also etwas willkürlich, und das ist der Hebel, mit dem die Ökosteuer geknackt werden könnte. Nur: mit welchem Ziel eigentlich? Dass künftig auch die Fleischhersteller ihre Energie teurer beziehen, kann kaum im Sinne der Kläger sein. Ihnen geht es darum, die Ökosteuer als Ganzes zu Fall zu bringen – doch deren Schaden zu belegen ist noch ungleich schwieriger, als nur ihren Nutzen zu bezweifeln.

Tatsache ist, dass die Unternehmen aufs Stromsparen gucken, dass die KohlendioxidEmissionen in Deutschland sinken und künftig noch stärker sinken werden. Das muss nichts mit der Ökosteuer zu tun haben, kann aber. „Lenkungssteuern“, die politisch erwünschten Zwecken dienen, darf es zudem geben. Neu ist bei der Ökosteuer, dass sie an eine Entlastung der Rentenkasse gekoppelt ist. Das ist ungewöhnlich, weil Steuern gerade Leistungen sind, für die es keine direkten Gegenleistungen gibt. Aber wenn der Staat sich gerne binden möchte – warum nicht?

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