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Hat durch ein Hintergrundgespräch mit Journalisten zum Thema Homo-Ehe die CDU verärgert: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle.

© dpa

Union und Karlsruhe: Schief im Ton, geradeaus in der Sache

Durch seine Urteile bestimmt das Bundesverfassungsgericht immer wieder die politische Agenda mit. Weil das Grundgesetz ihm dieses Recht garantiert, muss die verärgerte Union es akzeptieren - aber auch weil ihr die Gegenargumente in der Politik fehlen.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat Berlin besucht. Andreas Voßkuhle tut dies häufiger. Doch weil seine Visite zusammenfiel mit einigen spektakulären Um- und Einkehrschwüngen in der Unionspolitik, er sich zum exklusiven Hintergrundgespräch mit der Hauptstadtpresse bitten ließ und bei gegenseitigen Sticheleien mit Bundestagspräsident Norbert Lammert im Ton vergriff, wird nun seine Rolle als großer Einmischer diskutiert, als der, der Angela Merkels Regierung vor sich hertreibt und deren Ratlosigkeit offenbart, ob in Sachen NPD oder Homo- Ehe. Ein Besuch wie eine Heimsuchung für die Union.

Nicht zum ersten Mal wird dem Bundesverfassungsgericht vorgeworfen, es überdehne seine Rolle als Wahrer des Rechts. Die Richter können wenig dafür, wenn sie die politische Agenda mitbestimmen, es ist im Grundgesetz so angelegt; neu, oder besser: verschwunden geglaubt waren die Schärfe in Kritik und Widerrede, die an die umkämpften Anfangszeiten des Gerichts erinnern und an das Zwischentief nach dem Kruzifix-Urteil Mitte der 90er Jahre.

Eine Ursache dafür mag in der Person Voßkuhles liegen, eines sehr selbstbewussten und jung ins hohe Amt gekommenen Gerichtspräsidenten. Für ihn ist Geltung möglicherweise mehr als eine förmliche Eigenschaft von Gesetzen; er spricht so entschlussfreudig wie tatkräftig von „wir“, wenn er die Institution meint. Zuletzt in Berlin, wo Voßkuhle über einen Bundesstaat Europa philosophierte, für den die Politik ihm offenbar nicht entschieden genug eintritt. Seine Rede kennzeichnet einiger Gestaltungswille. Untersagt ist das nicht, die Politik kann und muss es aushalten. Befremdlich wird es nur, wenn Voßkuhle dem älteren Lammert anbietet, ihn „zu adoptieren, wenn er kein Soziologe wäre“, und das Verhältnis seines Gerichts zum Bundestag im Euro-Streit als „fördern und fordern“ beschreibt – ganz so, als sei der parlamentarische Ratschluss in Berlin auf politische Sozial- und Erziehungshilfe aus Karlsruhe angewiesen.

Das macht angreifbar. Aber wenn die Union daraus nun einen vermeintlichen Ungeist filtert, der für ihre politischen Nöte verantwortlich ist, dann macht sie die 16 Richterinnen und Richter samt ihrem Präsidenten größer und wichtiger, als sie sind. Für alles, was man dort tut, braucht man zwar keine Mehrheit (außer im jeweiligen Senat), jedoch stets eine gute Begründung. In der Politik ist es umgekehrt. Die Urteile des Gerichts zur Gleichstellung der Homo-Ehe sind so vorhersehbar, wie es deren schriftlich niedergelegte Gründe seit Jahren hergeben. Willkürlich erscheint da eher die Union mit ihrem Hin und Her. Sie gibt dafür keine Begründung an außer der, dass sich die Zeiten eben ändern.

Wer die Homo-Ehe nicht gleichstellen will, der müsste die Lebenspartnerschaft wieder abschaffen, was niemand will. Der frühere konservative Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hatte dies zutreffend vorausgeahnt und es deshalb als abweichende Meinung unter das Urteil von 2002 geschrieben, mit dem der Ehe-Ersatz gebilligt wurde. Auch jenseits des Rechts gab es schon damals keinen Grund, bindungswillige Schwule und Lesben anders zu behandeln als Mann und Frau. Ihnen dieselben Rechte zu gewähren und in der Konsequenz Steuervorteile auf Partnerschaften mit Kindern zu verlagern, müsste daher doch auch ohne Karlsruher Nachhilfe jene Art von Politik sein, die die Union, die Merkel am besten beherrscht: die alternativlose.

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