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Meinung: Unterschiedlich widerlich

HÖHERE STRAFEN FÜR KINDERPORNOGRAFIE

Die Operation „Marcy“ gegen Kinderpornografie war ein gewaltiger Erfolg weltumspannender Polizeiarbeit. Das war es dann aber auch schon, was an dem Thema erfreulich ist. Der Schlag zeigt, wie weit der Handel mit Kinderpornografie vorangeschritten ist, wie rücksichtslos die Täter vorgehen und vor allem: wie sehr sie auf das Medium Internet gewartet zu haben scheinen. Gewiss hat nicht die Zahl jener Menschen mit pädophilen Neigungen zugenommen, wohl aber die Zahl und die Nachfrage jener, die sich mit Text und Bild an Kindern Lust bereiten. Einfach, weil es heute so leicht möglich ist. Eine schreckliche Nachfrage für schutzlose Kinder, vor allem die aus Osteuropa. Nicht nur die Union hat deshalb mit Recht nach härteren Strafen gerufen. Die Regierung will die Strafhöhe für das einschlägige Delikt verfünffachen. Das ist ein nötiger, wenn nicht überfälliger Schritt. Das Bewusstsein, hier hart zu urteilen, ist unter Richtern längst vorhanden. Anders, als die Union meint, müssen sie nicht durch neue Mindeststrafen dazu angehalten werden. Im Gegenteil: Breite Strafrahmen erlauben es, jede Tat angemessen zu verurteilen. Das ist vor allem im Sexualstrafrecht nötig. Denn so verabscheuungswürdig diese Taten sind, so unterschiedlich sind die Fälle auch. Nach oben hin ist die Grenze nicht beliebig. Konsumenten von Pornografie sind noch keine Täter einer Misshandlung. Den Schlimmsten wird nach fünf Jahren Haft klar sein, was sie Kindern damit antun.neu

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