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Urteil zu Gaspreisen: Kleine Klauseln

Marktwirtschaft ist einfach. Angebot und Nachfrage nach einem Gut oder einer Dienstleistung treffen zusammen (auf dem Markt) und bilden einen Preis.

Marktwirtschaft ist einfach. Angebot und Nachfrage nach einem Gut oder einer Dienstleistung treffen zusammen (auf dem Markt) und bilden einen Preis. Bei Gas und Strom war das indes schon immer etwas anderes. Monopole, häufig in staatlicher Hand, waren lange die einzigen Anbieter und konnten den Preis bestimmen. Ende der 90er begann die Liberalisierung der europäischen Energiemärkte, und nach und nach lernten die Akteure auf beiden Seiten Marktwirtschaft. Der Lernprozess dauert an, wie die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zeigt. Danach sind Preiserhöhungen in bestimmten Verträgen von Gaskunden unwirksam, wenn nicht klar genug wird, nach welchen Kriterien sich die Preise ändern. Die Verbraucherschützer jubeln und versprechen ihrer Klientel hübsche Rückzahlungen. Abwarten. Wie viele Kunden die Klausel aus dem Jahr 2006 im Vertrag haben, ist ebenso offen wie die Übertragbarkeit des Urteils auf Dritte. Die Gaslieferanten bleiben also gelassen. Und sie ärgern sich darüber, dass sie sich bei den Klauseln, die der BGH jetzt für unwirksam erklärt hat, an frühere Vorgaben des BGH hielten. Doch zwischenzeitlich war das oberste deutsche Gericht vom Europäischen Gerichtshof korrigiert worden. Marktwirtschaft ist extrem kompliziert. alf

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