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Meinung: Verbieten! Oder doch nicht?

Die Innenminister sind uneins über ein NPD-Verbot. Die Partei freut sich über die Debatte

Von Frank Jansen

Er macht jetzt mit, steht nicht abseits, obwohl ihn das Thema nervt. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich schickt einen Experten in die Arbeitsgruppe mehrerer Bundesländer, die ausloten wollen, ob ein neues Verfahren zum Verbot der NPD ein Erfolg sein könnte – oder eine Neuauflage des Debakels beim ersten Verfahren droht. Nun könnte man Arbeitsgruppen generell als Verlegenheitsgeste von Politikern abtun, denen nichts einfällt und die dann debattieren lassen. Aber diesmal gibt es offenbar zumindest eine Chance, beim leidigen Thema NPD-Verbot endlich zu profunden Positionen zu kommen.

Die Politik, so will es jedenfalls der Initiator der Arbeitsgruppe, Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht, holt auch den Rat der Wissenschaft ein. Juristen, Politologen und andere sollen im kommenden Jahr den Politikern helfen, die Chancen eines erneuten Verbotsverfahrens abzuwägen. Was dabei herauskommt, kann man schon jetzt vermuten.

Viele Wissenschaftler, die sich mit der NPD und dem Extremismus überhaupt befassen, sehen einen weiteren Anlauf beim Bundesverfassungsgericht skeptisch. Die juristischen Risiken sind hoch, gerade auch weil die Politik ein wirres Bild abgibt. Mehrere Innenminister, darunter Friedrich, halten nichts davon, die V-Leute in den Führungsebenen der NPD abzuschalten, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen. Denn wenn die NPD so gefährlich ist, dass man sie verbieten muss, wie kann der Staat dann auf ein wichtiges Instrument bei der Beobachtung der Umtriebe dieser Partei verzichten?

Andere, wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, wollen ein Verbot, aber keinesfalls auf V-Leute verzichten. Weil das Sicherheitsrisiko zu groß wäre. Herrmann glaubt, die offen zugängliche Propaganda der NPD und die Auftritte ihrer Funktionäre, bis hin zu Straftaten, würden als Material für einen Verbotsantrag reichen. Doch Herrmanns Strategie erscheint riskant. Beim Bundesverfassungsgericht müsste nicht nur dargestellt werden, dass die NPD rechtsextrem ist, sondern dass sie „aggressiv-kämpferisch“ die Grundordnung der Republik beseitigen will. Das ist der NPD zwar zuzutrauen, ob es aber mit genügend Material zu belegen ist, das nicht von V-Leuten stammt, bleibt zweifelhaft.

Die dritte Gruppe der Innenminister will die V-Leute abschalten und dann nach Karlsruhe ziehen. Das Risiko entspricht dem, das Herrmann eingehen möchte. Da bleibt nur ein logisch erscheinender Schluss: Man sollte es lassen. So unangenehm die NPD auch ist und so sehr sie ein Verbot verdient, mangelt es doch an umstürzlerischer Energie, die einen Gang nach Karlsruhe unumgänglich machen würde. Die NPD selbst findet übrigens die Verbotsdebatte prima. Getreu der globalen Erkenntnis, auch wenn sie leider undeutsch klingt: Any publicity is good publicity.

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