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Meinung: Verbot verdient

Vor vier Jahren war das Vorgehen gegen die NPD falsch, jetzt ist die Zeit gekommen

Darf man über bestimmte Dinge heute anders denken als früher – ohne übrigens seine Meinung wirklich zu ändern? Jedenfalls war ich, als sich im Herbst 2000 die politischen Kräfte und Parteien in einen Verbotsantrag gegen die NPD hineinsteigerten, entschieden dagegen. Jetzt aber – und im Lichte der staatsvergiftenden Pöbeleien der NPD im sächsischen Landtag – muss man ein solches Verbot ernsthaft erwägen. Ein Widerspruch? Im Gegenteil!

Damals sprachen zwei Gründe gegen den Verbotsantrag. Der erste Grund lautete so: „Wer die Verfassungswidrigkeit der NPD hieb- und stichfest beweisen will, muss auf Quellen und Zeugen zurückgreifen, die von den zuständigen Diensten nicht gerne offen gelegt werden. Legten die Dienste aber das Ausmaß der Überwachung und Durchdringung dieser Parteien durch die Quelle offen, könnten Zyniker die Frage stellen, wo denn dann noch die Gefahr eines politischen Umsturzes liegen sollte.“ Just an diesem Punkte scheiterte später in Karlsruhe das Verbot. Der zweite Grund: Selbst wenn vieles für die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei spricht, folgt daraus noch nicht zwingend ein Verbotsantrag. Das Parteienverbot als ultima ratio der wehrhaften Demokratie kommt vielmehr nur in Frage, wenn eine Partei effektiv das tun kann, wozu sie eigentlich dient: wenn sie nämlich in Wahlen und im Parlament tatsächlich Einfluss auf Staat und Politik gewinnt; in diesem Falle jedoch verfassungszerstörend.

Inzwischen hat sich die Lage – unter diesen beiden Gesichtspunkten betrachtet – deutlich verändert. Zum Ersten: Die NPD sitzt im sächsischen Landtag, sie ist dort bereits sehr wirksam; freilich auch deshalb, weil Abgeordnete aus mindestens einer anderen Partei ihr insgeheim Hand- und Spanndienste leisten. Der Eklat vom vorigen Freitag in Dresden zeigt: Die Abgeordneten der NPD führen in der Tat Reden, die geeignet sind, die Grundlagen unseres Staates zu zerstören. Zu Recht ist die parlamentarische Redefreiheit besonders geschützt gegen die Obrigkeit. Aber das heißt noch lange nicht, dass gegen die Schwachen und Wehrlosen alles und jedes gesagt werden könnte. Freilich, entscheiden über die Entziehung von Grundrechten und ein Parteienverbot darf alleine Karlsruhe.

Zum Zweiten: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen! Jetzt brauchen wir keine V-Männer mehr, die man vor Gericht nicht vorweisen kann. Jetzt sind es die Worte und Aktionen im vollen Licht der Öffentlichkeit, die zeigen, wes Geistes Kind diese Leute sind und welche Ziele sie verfolgen. Mit anderen Worten: Jetzt könnte sich, nach und nach, das Material für einen Verbotsantrag einstellen, gegen den die Einwände wider den ersten Versuch nicht mehr stechen.

Freilich, einfach wäre ein Verbot der NPD auch jetzt nicht, noch nicht. Aber es muss ständig geprüft werden, bis es greift. Vorher freilich muss noch vieles andere geschehen – schon um einen Verbotsantrag später glaubhaft zu machen. Erstens: Die Demokraten im sächsischen Landtag müssen politisch zusammenstehen, was immer sie in der praktischen Politik und Rivalität trennen mag. Zweitens: Die Regeln der Geschäftsordnung und der Sitzungsleitung des Landtages in Dresden müssen klug und rigoros eingesetzt werden; Kurt Schumacher wurde wegen des Anwurfes, Konrad Adenauer sei ein „Kanzler der Alliierten“, für einen Monat von den Bundestagssitzungen ausgeschlossen. Verglichen damit würden die Ausfälle der NPD- Leute für ein halbes Jahr ausreichen.

Und drittens: Auch der Staatsanwalt muss tun, was er kann gegen die Volksverhetzung. Das Parteienverbot, wie gesagt, ist die ultima ratio. Es zieht nicht, wenn nicht alles getan wurde, was vorher getan werden kann.

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