zum Hauptinhalt

Meinung: Verboten

Folter – die US-Regierung kann kein moralisches Dilemma in Anspruch nehmen

Sind wir Salonmoralisten? Im Jahre 1995 wurde auf den Philippinen Abdul Hakim Murad verhaftet. In seinem Appartement in Manila hatte die Polizei eine Bombenfabrik entdeckt. Murad wurde gefoltert. Man brach ihm Rippen, drückte Zigaretten auf seinem Körper aus und drohte, ihn an Israel auszuliefern. Schließlich gab Murad einen Terrorplan preis. Unter anderem sollten elf Flugzeuge in die Luft gesprengt, ein Flugzeug ins Hauptquartier der CIA gesteuert und der Papst ermordet werden. Der Plan wurde vereitelt.

Der frühere Vize-Polizeipräsident von Frankfurt, Wolfgang Daschner, hatte dem Entführer des elfjährigen Jakob von Metzler schwere Schmerzen angedroht, falls dieser ihm nicht den Aufenthaltsort des Jungen verrate. Jakob war bereits tot. Daschner muss sich nun vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf schwere Nötigung.

Die Fälle Murad und Daschner sind wie geschaffen, unsere Moral in ein Dilemma zu stürzen. Jeder anständige Mensch beharrt darauf, dass bestimmte Dinge unter allen Umständen verboten sind, dazu zählen Folter und Mord. Das Primat der physischen Unversehrtheit eines Menschen entzieht sich jeder Nützlichkeitserwägung. Andererseits weiß der Mensch um die Konsequenzen seines Tuns. Er weiß, dass er manchmal ein kleines Übel begehen muss, um ein großes Übel zu verhindern. Vielleicht ist er, weil er ein Mensch ist, dazu verdammt, sich schuldig zu machen.

Wenn Folter die einzige Methode ist, um an Informationen zu gelangen, die verhindern, dass im Zentrum Berlins eine Atombombe gezündet wird, ist sie dann immer noch unter allen Umständen verwerflich? Viele weigern sich, solche Fragen zu beantworten. Sie würden in böser Absicht konstruiert, um die Festigkeit der Moral zu erschüttern. Doch wer derart repliziert, weicht der Realität aus. Er stellt sich ihren Möglichkeiten nicht. Die Fälle Murad und Daschner sind real. Und seit den Anschlägen vom 11. September 2001 gibt es kaum noch Szenarien, die als abwegig gelten dürfen.

Was also sollen wir tun? Offenbar entziehen sich bestimmte moralische Probleme einer differenzierenden öffentlichen Erörterung. Dazu gehören die Folter (verniedlichend: Misshandlung) und die Euthanasie (verniedlichend: Sterbehilfe). In beiden Fällen verstoßen Menschen gegen absolut geltende Verbote. Das darf keine Gesellschaft dulden. Trotzdem fällt das persönliche Urteil über Menschen schwer, die in einer extremen Situation bewusst, nach schwieriger Konfliktabwägung, gegen diese Verbote verstoßen. Wir müssen darauf bestehen, dass Daschners Tat ungesetzlich war – und können trotzdem sein Motiv verstehen.

Das freilich kann die US-Regierung in der Folteraffäre im Irak nicht für sich in Anspruch nehmen. Im Gegenteil: Sie ist gezwungen, sich auf Unterscheidungen einzulassen, die vielen internationalen Verträgen und absolut geltenden Normen widersprechen. Da ist die Rede von „weichen“ und „harten“ Verhörmethoden, Behandlung von „ungesetzlichen“ Al-Qaida- und Taliban-Mitgliedern in Afghanistan versus „gesetzlichen“ Kriegsgefangenen im Irak. Jetzt sah US-Präsident George W. Bush sich sogar genötigt zu betonen, er habe niemals Folter angeordnet. Betonen muss man nur, was nicht selbstverständlich ist.

Drastisch lässt dieser Skandal die Amerikaner gewahr werden, in welchem Maße ihre Regierung auf die Anschläge vom 11. September 2001 überreagierte: ängstlich, selbstherrlich, brutal. Die Moral weichte auf. Im Kampf gegen den Terror schien jedes Mittel recht. Genützt hat das nichts. Durch die Verhöre auf Guantanamo etwa, enthüllte die „New York Times“, wurde kein einziger Anschlag verhindert. Nicht nur falsch, sondern auch nutzlos: Beschämender kann das Urteil nicht ausfallen.

Seite 9

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false