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Meinung: Verfassung auf Kommando

SCHÄUBLE UND DIE BUNDESWEHR

Gesetze kann man erlassen, ändern oder abschaffen, ganz nach Zweck und Nutzen oder – häufiger – nach Macht und Mehrheit. Mit dem Grundgesetz ist es anders, eine Einsicht, die von der Union im Streit um Inlandseinsätze der Bundeswehr beharrlich ignoriert wird. Natürlich ist es das gute Recht des Fraktionsvize Schäuble, RotGrün im Streit um das Luftsicherheitsgesetz eine Verfassungsänderung abzupressen. Nur: Was soll das? Die Aufgaben von Soldaten und Polizei klar zu trennen, ist heute genauso richtig wie zu Zeiten der Wiederbewaffnung. Wir wollen keine Soldaten auf der Straße, zumal nicht, wenn eine gut ausgerüstete, personell gestärkte Polizei uns besser, kontrollierter und weniger angstbesetzt vor Terrorismus schützen kann als eine Kompanie in Oliv. Oder kümmert sich der Jurist Schäuble nur darum, dass das Luftsicherheitsgesetz dereinst nicht aufgehoben wird? Dann zerbricht er sich den Kopf der Regierung. Bald werden sich in einer Parlamentsanhörung viele kluge Köpfe darüber streiten. Können sie sich nicht einigen, gibt es eine Regel bei Verfassungsänderungen, die einem Konservativen an sich gefallen müsste: Im Zweifel für das Bestehende. Wenn das ein Irrtum ist, wird er in Karlsruhe früh genug aufgeklärt. Dort jedoch ist gerade in Sachen Bundeswehr schon so manches durchgegangen. Oder hat schon mal jemand das Wort Auslandseinsatz im Grundgesetz gelesen?neu

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